Was darf ich alles auf meinen Parkplatz stellen?
Grundsätzlich darf ein Gästeparkplatz nicht dauerbesetzt werden, sagt Thomas Oberle, Jurist beim Hauseigentümerverband HEV. «Es wird auch nicht gerne gesehen, wenn man diesen Parkplatz als Mieter selbst regelmässig besetzt. Mal mittags oder wenn man kurz etwas drinnen holen muss, sollte das aber drin liegen. Vorausgesetzt, es hat genügend Parkplätze.»
Auch Besucher, die vielleicht mehrere Wochen bei einem sind, sollten wenn möglich darauf verzichten, die ganze Zeit den Gästeparkplatz zu blockieren, so Oberle. «Wenn man einen Dauergast hat, sollte man das mit der Verwaltung absprechen. Gerade, wenn es nur wenige Gästeparkplätze hat, gibt es bestimmt Knatsch.» Als Alternative könne die Verwaltung vielleicht temporär einen Garagenplatz anbieten, wenn auch für einen kleinen Aufpreis.
Was man alles auf seinen Privatparkplatz stellen darf und was man beachten muss, wenn man seinen Parkplatz untervermieten möchte, erfährst du im Video.