Welt

Baugesuche für 5G-Antennen werden in Kriens wieder bearbeitet

Kriens

Baugesuche für 5G-Antennen werden wieder bearbeitet

· Online seit 15.03.2021, 17:07 Uhr
In Kriens werden die neun pendenten Gesuche für die Erstellung von adaptiven 5G-Antennen weiterbearbeitet. Die Stadtregierung hat beschlossen, den vor einem Jahr erlassenen Bearbeitungsstopp aufzuheben. Er stützt sich auf ein entsprechendes Leiturteil des Luzerner Kantonsgerichts.
Anzeige

Vor einem Jahr hatte die Krienser Stadtregierung beschlossen, die Baugesuche für so genannte adaptive Antennen von Mobilfunkanbietern für den 5G-Standard nicht weiter zu bearbeiten. Sie argumentierte damals, dass dies aufgrund fehlender Vollzugshilfen und Messempfehlungen des Bundes nicht möglich sei. Das Luzerner Kantonsgericht widerspricht dieser Auffassung jetzt.

Leiturteil in Buchrain

Die Bearbeitung der Baugesuche ebenfalls gestoppt hatte die Gemeinde Buchrain. Am 10. Dezember 2020 urteilte das Kantonsgericht nach einer Beschwerde des Mobilfunkanbieters Sunrise, dass Baugesuche für 5G-Mobilfunkantennen nicht mit dem Verweis auf fehlende Vollzugshilfen seitens des Bundes sistiert werden dürfen. Die Stadt Kriens folgt jetzt diesem Leiturteil.

Die Stadtregierung wolle damit vermeiden, dass Kriens aufgrund des erlassenen Bearbeitungsstopps in einen aufwändigen Rechtsstreit mit geringen Erfolgsaussichten verwickelt werde, heisst es in einer Medienmitteilung. Aus diesem Grund beschloss die Krienser Stadtregierung, die neun in Kriens pendenten Baugesuche für adaptive Mobilfunk-Antennen weiter zu bearbeiten.

Misstrauen in der Bevölkerung

Die Beurteilung werde für jede Antenne separat vorgenommen, «wie es für Baugesuche normal ist», so Stadtrat Maurus Frey, Bauvorsteher der Stadt Kriens. Pro Antenne werde das rund drei Monate dauern. «Es gibt in der ganzen Schweiz eine weit verbreitete Skepsis gegenüber den 5G-Antennen, diese muss ernst genommen werden», darum sei es aus Sicht der Stadtregierung wichtig, die Gesuche gründlich zu prüfen.

Mit dem Urteil des Luzerner Kantonsgerichts sei klar, dass weder auf kantonaler noch kommunaler Ebene eine Rechtsgrundlage bestehe, die Bearbeitung von Baugesuchen für 5G-Anlagen weiter zu sistieren. Sofern ein Baugesuch die geltenden rechtlichen Bedingungen und gesetzlichen Auflagen erfülle, seien Gemeinden verpflichtet, dieses im Rahmen eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens zu behandeln und darüber zu entscheiden.

(red.)

veröffentlicht: 15. März 2021 17:07
aktualisiert: 15. März 2021 17:07
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch