Öffentliche Finanzen

Elf Luzerner Gemeinden fordern vom Regierungsrat Korrekturen

· Online seit 19.06.2020, 12:18 Uhr
Nachdem das Bundesgericht einen Teil der Aufgaben- und Finanzreform AFR 18 des Kantons Luzern für verfassungswidrig erklärt hat, verlangen elf Gemeinden vom Regierungsrat «rasche Korrekturen und finanzielle Kompensationen». Über das bisherige Verhalten der Kantonsregierung zeigen sie sich ernüchtert.
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Im Rahmen der AFR 18 waren die Gemeinden dazu verpflichtet worden, den Steuerfuss für 2020 um 0,1 Einheiten zu senken. Der Kanton seinerseits hob seinen Steuerfuss im gleichen Umfang an. Für den Steuerzahler blieb die Steuerbelastung damit unverändert. Die Stimmberechtigten hiessen den AFR 18 und somit den Steuerfussabtausch im Juni 2019 gut.

Die Stadt Luzern sowie die Gemeinden Meggen und Vitznau gingen wegen der Aufgaben- und Finanzreform vor Bundesgericht. Dieses stellte kürzlich fest, dass der Kanton Luzern mit dem Steuerfussabtausch unzulässig stark in die Autonomie der Gemeinden eingreife.

«Schönheitsfehler»

Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis verlangten in einer gemeinsamen Mitteilung vom Freitag vom Regierungsrat eine angemessene Reaktion auf sein verfassungswidriges Vorgehen. Finanzdirektor Reto Wyss hatte nach dem Urteil des Bundesgerichts erklärt, das nicht korrekte Vorgehen beim Steuerfuss sei ein «Schönheitsfehler».

Die Gemeinden, die gegen den AFR 18 gewesen seien, würden eine Verletzung der Verfassung als einen «schwerwiegenden Verstoss gegen die rechtsstaatlichen Prinzipien» erachten, hiess es in ihrer Mitteilung. Sie hätten erwartet, dass der Regierungsrat ein «versöhnliches Signal» aussende. Stossend sei, dass der Entscheid des Bundesgerichts für den Kanton folgenlos bleibe.

Kaum nachträgliche Steuerfussanpassung

Die Gemeinden haben nach dem höchstrichterlichen Urteil die Möglichkeit, den Steuerfuss für 2020 nachträglich zu verändern. Davon werde wohl grossmehrheitlich abgesehen, teilten die AFR-Nein-Gemeinden mit. Die Umsetzung einer solchen Massnahme unter Jahr sei zeitlich, politisch, rechtlich und administrativ kaum machbar, nicht zuletzt auch wegen der Coronakrise. Es gehe hier auch um die Verlässlichkeit der Gemeinden gegenüber den Steuerpflichtigen.

Die Gemeinden führten aber an, dass es finanziell gute Gründe geben würde, an eine Erhöhung des Steuerfusses zu denken. Seit der Abstimmung über die AFR 18 habe es diverse Entwicklungen gegeben, die die Gemeinden belasten würden. Auswirkungen hätten etwa die Gerichtsurteile zu den Prämienverbilligungen und den Heimtaxen. Der Härteausgleich im AFR verfehle schlicht seine Wirkung.

Die elf Gemeinden fordern vom Kanton deswegen Korrekturen und finanzielle Kompensationen. So solle die Begleitgruppe zum AFR nicht erst in zwei Jahren die Wirkung des Reformwerks prüfen. Korrekturen brauche es etwa bei der Beteiligung der Gemeinden am Kantonsanteil der direkten Bundessteuer oder beim Teiler zwischen Kanton und Gemeinden bei den Sondersteuern.

veröffentlicht: 19. Juni 2020 12:18
aktualisiert: 19. Juni 2020 12:18
Quelle: sda

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