Japan

Gericht weist Klage ehemaliger Sexsklavinnen gegen Japan ab

· Online seit 21.04.2021, 15:30 Uhr
Südkoreanische Opfer der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär im Zweiten Weltkrieg haben in ihrem Kampf um Entschädigung einen schweren Rückschlag erlitten.
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Das Bezirksgericht in Seoul wies am Mittwoch die Entschädigungsklage gegen Japan von 20 ehemaligen Sexsklavinnen und Opfer-Angehörigen ab. Das Gericht habe zur Begründung die Staatenimmunität angeführt, wonach ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen dürfe, berichteten südkoreanische Sender. Falls es Ausnahmen dieses völkerrechtlichen Grundsatzes zulasse, seien diplomatische Verwerfungen unvermeidlich.

Zehntausende Koreanerinnen und andere Asiatinnen wurden nach Angaben von Historikern während des Weltkriegs dazu gezwungen, dem japanischen Militär in Frontbordellen zu Diensten zu sein. Nur noch 15 Südkoreanerinnen sind als Überlebende der ehemaligen Sexsklaverei registriert. Korea war von 1910 bis 1945 eine japanische Kolonie.

Tokio sieht das Thema Entschädigung durch einen bilateralen Vertrag von 1965 als abgeschlossen an. Der Zwist um die Entschädigung von Sexsklavinnen sowie ehemaligen Zwangsarbeitern aus Korea belastet die Beziehungen beider Nachbarländer seit Jahrzehnten.

Noch im Januar hatte dasselbe Gericht in Seoul in einem anderen Verfahren entschieden, Japan solle in 12 Fällen Entschädigung leisten. Umso heftiger fiel jetzt die Kritik von Amnesty International und Aktivisten aus, die die Opfer unterstützen.

«Die heutige Entscheidung ist eine grosse Enttäuschung, weil sie den Überlebenden dieses militärischen Sklavereisystems ... keine Gerechtigkeit liefert», sagte der Ostasien-Forscher von Amnesty, Arnold Fang.

Die 92-jährige Mitklägerin Lee Yong Soo, die sich als Opfer für eine Entschädigungsregelung einsetzt, nannte die Entscheidung «absurd». «Trotz des Urteils werden wir den Fall an den Internationalen Gerichtshof bringen», sagte sie vor Journalisten. Die Kläger-Gruppe hatte 2016 in ihrer Klage eine Entschädigung von 200 Millionen Won (etwa 149 000 Euro) je Betroffene gefordert.

Das Gericht bezog sich in seinem jetzigen Urteil auch auf ein in Südkorea umstrittenes Abkommen zwischen den Regierungen in Seoul und Tokio von 2015, durch das der Streit um die Sexsklaverei erledigt sein sollte. Es seien damals auch Meinungen von Opfern angehört worden, wurde das Gericht zitiert. Einige der Opfer hätten zudem Geld von einer - später wieder aufgelösten - Stiftung erhalten, die damals gegründet worden sei.

veröffentlicht: 21. April 2021 15:30
aktualisiert: 21. April 2021 15:30
Quelle: sda

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