Kantonsregierung will LUKB trotz Corona nicht stärker zur Kasse bitten
Kantonsrat David Roth (SP) verlangt mit seinem Vorstoss, das Gesetz sei so anzupassen, dass die LUKB für die Jahre 2021 bis 2023 0,6 Prozent des Eigenmittelbedarfs sowie 6 Prozent des Zwischenergebnisses an den Kanton als Mehrheitsaktionär abzuliefern habe. Die zusätzlichen Einnahmen sollen vollumfänglich in die Finanzierung der Corona-Massnahmen des Kantons fliessen.
Die Bank gehöre zu den Gewinnern der Coronakrise, argumentierte Roth. Die Coronamassnahmen des Kantons Luzern hätten die wirtschaftliche Entwicklung im Hauptbetätigungsfeld der LUKB direkt unterstützt.
Die Kantonsregierung lehnt die Motion ab, wie er in seinem Antrag ans Parlament schreibt, den er am Dienstag veröffentlichte. Die Abgeltung der Bank sei seit 2001 unverändert - sie beträgt 0,2 respektive 2 Prozent.
Eine temporäre Erhöhung lehne die Regierung ab, da jährliche Verhandlungen unwirtschaftlich seien. Der Kanton Luzern profitiere zudem vom wirtschaftlichen Erfolg der LUKB, wodurch die Abgeltung bereits ansteige. Die Bank müsse nicht kurzfristige Bedürfnisse der Politik befriedigen.