Luzern

Kriminalgericht taxiert Angriff auf Vater als versuchte Tötung

· Online seit 03.02.2021, 06:18 Uhr
Der junge Mann, der 2018 nach seinem Rauswurf aus der elterlichen Wohnung seinen Vater mit einem Brotmesser und einer Scherbe angriff, hat eine versuchte vorsätzliche Tötung begangen. Weil er an Schizophrenie leidet, sieht das Luzerner Kriminalgericht von einer Strafe ab.
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Der 22-Jährige sei ohne eigenes Verschulden schuldunfähig, heisst es im Urteil, das am Montag veröffentlicht wurde. Statt einer Strafe verhängte das Gericht eine stationäre Massnahme für den Mann, der gemäss Gutachten an einer paranoiden Schizophrenie leidet.

Demnach war er bei der Tat an jenem Nachmittag im Juni 2018 wegen seiner schweren psychischen Erkrankung nicht steuerungsfähig. Auf dem Video einer Überwachungskamera, die den Vorfall aufzeichnete, ist zu sehen, wie er vor dem Angriff mit wirrem Blick immer wieder die Fäuste ballt.

Vor Gericht sagte er aus, er habe seinen Körper damals «wie von oben» gesehen. Sein Vater, der ihn unter anderem wegen Drogenkonsums einige Wochen vorher aus der Wohnung gewiesen hatte, trank damals einen Kaffee, als ihn unverhofft die Faust seines Sohnes traf. Danach griff der Sohn seinen Vater auch noch mit einem Brotmesser an, die Mutter konnte die beiden vorerst trennen.

Mit einer Scherbe setzte der Sohn aber erneut zum Angriff an. Die Mutter und der jüngere Bruder gingen erneut dazwischen. Am Ende hatte der Vater Nasenbluten und eine Wunde am Kinn, der Angreifer wurde vor die Tür bugsiert.

«Kaum davon abbringen lassen»

Sein Anwalt argumentierte, wenn er den Vater wirklich hätte töten wollen, hätte er sich kaum davon abbringen lassen. Er plädierte auf einfache Körperverletzung, der Staatsanwalt auf versuchte vorsätzliche Tötung. Einig waren sich Anklage und Verteidigung bei der stationären Massnahme – der Beschuldigte befindet sich bereits seit einem Jahr in einer geschlossenen Klinik.

Das Gericht sprach ihn auch für den Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Er hatte seit längerem Marihuana konsumiert. Vor Gericht sagte er aus, mehrere Wochen vor der Tat das starke Halluzinogen DMT erwischt zu haben, wonach sein Leben «den Bach hinuntergegangen» sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es liegt erst im Dispositiv vor.

veröffentlicht: 3. Februar 2021 06:18
aktualisiert: 3. Februar 2021 06:18
Quelle: sda

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