Die Regelung für den 24. bis 26. Dezember lautet: Es darf ein Hausstand mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen. Diese vier Personen müssen aus dem «engsten Familienkreis» kommen. Laut Beschluss umfasst der «engste Familienkreis» Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahren aller beteiligter Personen.
Eine feste Personenobergrenze für die Weihnachtstage gibt es also nicht. Wie viele am Ende beisammen sind, hängt zum einen von der Anzahl der Kinder ab und zum anderen von der Grösse des Hausstands, der mit vier weiteren Personen über 14 Jahren zusammenkommen darf - denn in dem Hausstand könnte ja mehr als ein Mensch über 14 Jahre leben. Im Beschluss heisst es ausdrücklich, die Regelung könne dazu führen, dass am Ende «mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre» zusammenkommen.
Jenseits der Weihnachtstage gilt für die Zeit bis zum 10. Januar: Private Treffen dürfen höchstens zwei Haushalte und maximal fünf Personen umfassen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.