Spitalpersonal

Mitarbeitende des LUKS sprechen sich klar für GAV aus

· Online seit 20.10.2021, 12:29 Uhr
Die Angestellten des Luzerner Kantonsspitals (Luks) und der Luzerner Psychiatrie (Lups) haben sich in einer Urabstimmung für die Einführung eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ausgesprochen. Neu vetreten Personalverbände die Interessen der Mitarbeitenden.
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Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen sowie das Verhältnis zwischen den GAV-Parteien. Festgeschrieben werden Arbeitszeit, Urlaubs- und Ferienansprüche, Lohn und Zulagen, Dienstaltersgeschenk, die Lohnfortzahlung im Falle der Arbeitsverhinderung, die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden und der Kündigungsschutz. Sie entsprechen den bisherigen Regeln.

Die Zahlen sprechen für sich: Von den Luks-Angestellten sprachen sich 89,7 Prozent für den GAV aus, wie die Verhandlungspartner am Mittwoch mitteilten. Die Stimmbeteiligung lag bei 53 Prozent. Tiefer war die Zustimmung beim Lups-Personal mit 78,3 Prozent bei einer Stimmbeteiligung von 41,6 Prozent. 

Neu vertreten die Personalverbände/Gewerkschaften im Bereich der Anstellungsbedingungen als Vertragsparteien die Interessen der Mitarbeitenden im Austausch mit der Arbeitgeberin. Die aktuellen Regelungen werden durch den GAV abgelöst. Gemäss GAV üben die Personalkommissionen die betriebliche Mitwirkung aus und werden in diesem Rahmen in die Weiterentwicklung des GAV einbezogen. Die Mitarbeitenden von Spital und Psychiatrie hatten bis am 15. Oktober Zeit, über den GAV-Entwurf abzustimmen, der im Juni vorgelegt worden war. Dieser war im Zuge der Umwandlung der beiden Institutionen in gemeinnützige Aktiengesellschaften erarbeitet worden. Der Gesamtarbeitsvertrag tritt per 1. Juli 2022 in Kraft.

(SDA/str)

veröffentlicht: 20. Oktober 2021 12:29
aktualisiert: 20. Oktober 2021 12:29
Quelle: sda

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