Eine Abstimmung zu viel

Nidwaldner Kantonsparlament korrigiert langjährige Praxis bei Gesetzberatung

23.09.2020, 10:41 Uhr
· Online seit 23.09.2020, 10:23 Uhr
Der Nidwaldner Kantonsparlament hat in den vergangenen Jahren bei Beratungen von Gesetzesänderungen jeweils eine Abstimmung zu viel abgehalten. Das hat eine Überprüfung durch den Landratssekretär ergeben. Die Praxis wird nun angepasst.
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Berät der Kantonsparlament in Nidwalden über die Änderung eines Gesetzes, geschieht das in der Regel in zwei Lesungen. Abgeschlossen ist die Behandlung mit der Schlussabstimmung nach der zweiten Beratung. Bislang gab es im Landrat auch nach der ersten Lesung eine Gesamtabstimmung.

Eine solche ist gemäss Landratsreglement allerdings gar nicht vorgesehen, wie Landratssekretär Emanuel Brügger, der seit April neu im Amt ist, in einer Empfehlung festhielt, die dem Rat am Mittwoch vorgelegt wurde. Die Rechtsfolgen einer Abstimmung nach erster Lesung seien ungewiss.

Würde der Rat die Vorlage nach erster Lesung ablehnen, wäre das weitere Vorgehen unklar, etwa, ob bereits beschlossene Änderungen damit dahinfallen würden, oder ob das Geschäft erledigt wäre, obwohl es keine Schlussabstimmung gegeben habe.

Nicht vorgesehen ist auch ein Eintreten in der zweiten Lesung, wie es bislang in Nidwalden Usus war. Denn dabei handle es sich um die Frage, ob politischer oder gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Ein zweites Eintreten sei damit unzulässig.

«Ich gebe zu, das fiel mir bislang auch nicht auf», sagte Landratspräsidentin Therese Rotzer (CVP) zur bisherigen Handhabung. Es habe zwar ihres Wissens nie ein Problem gegeben. Aber: «Es ist nicht alles richtig, nur weil es immer so gemacht wurde», sagte Rotzer. Daher werde sie künftig keine Abstimmung nach der ersten Lesung und kein Eintreten zu Beginn der zweiten Lesung mehr durchführen.

veröffentlicht: 23. September 2020 10:23
aktualisiert: 23. September 2020 10:41
Quelle: sda

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