Kantonsrat ZG

Zuger Parlament erhöht Hürde für Einbürgerungswillige

· Online seit 25.03.2021, 16:53 Uhr
Wer im Kanton Zug den Schweizer Pass will, darf künftig nicht mehr nur in den drei sondern in den fünf Jahren vor der Gesuchsstellung oder während des Einbürgerungsverfahrens keine Sozialhilfe bezogen haben. Mit diesem Entscheid hat der Kantonsrat am Donnerstag die Forderung einer SVP-Motion abgeschwächt.
Anzeige

Denn das Parlament stellte sich mit 49 zu 24 Stimmen hinter den Antrag der Regierung, die Zeitspanne von derzeit drei auf fünf Jahre auszuweiten. Und nicht, wie es die SVP in ihrer Motion gefordert hatte, auf zehn Jahre.

Die Motionäre bedauerten, dass die Regierung die Frist auf «nur fünf Jahre» festlegen wolle. Die SVP werde sich weiterhin dafür einsetzten, dass der Schweizer Pass nur als «Krönung einer erfolgreichen Integration» vergeben werde - bei Bedarf auch mit einer Volksabstimmung, sagte Beni Riedi.

Er betonte, eine erfolgreiche Integration betreffe nämlich auch die finanzielle Eigenständigkeit. In anderen Kantonen sei diese Forderung bereits umgesetzt worden.

Andreas Lustenberger (ALG) sagte, es gebe viele, die auf Sozialhilfe verzichteten, weil ihnen sonst ein Verliererimage angeheftet werde. Zudem gebe es auch immer wieder unverschuldetes Pech bei Einbürgerungswilligen.

Rupan Sivaganesan (SP) sagte, eine Zuger Verschärfung sei nicht notwendig. Es sei klar, dass die SVP mit Ausländerpolitik ihr Profil stärken wolle. «Da müssen wir nicht mitziehen», sagte Sivaganesan. So stellte die SP den Antrag, die SVP-Motion nicht erheblich zu erklären, scheiterte damit aber im Rat.

Michael Felber sagte, die CVP-Fraktion erachte die bestehende dreijährige Frist als eher kurz. Sie begrüsse daher die Ausweitung auf fünf Jahre, zehn Jahre aber seien «unverhältnismässig». Auch die FDP-Fraktion fand es berechtigt, die Frist zu verlängern.

Regierung für leichte Verschärfung

Auch der Regierungsrat fand, dass grundsätzlich nur eingebürgert werden soll, wer vom Staat finanziell unabhängig ist und keine Sozialhilfe bezieht. Die Einbürgerung solle die Vollendung einer erfolgreichen Integration darstellen und nicht Mittel dazu sein.

Aktuell gelten im Kanton Zug die Mindestvorgaben des Bundes. Eingebürgert werden kann nur, wer in den drei Jahren unmittelbar vor der Gesuchseinreichung oder während des Einbürgerungsverfahrens keine Sozialhilfe bezogen hat.

Der Regierungsrat ging mit den Motionären einig, dass die Wartefrist bei Sozialhilfebezug von drei Jahren zu kurz sei, um eine finanzielle Unabhängigkeit unter Beweis zu stellen. Die Wartefrist gegenüber der bundesrechtlichen Mindestvorgabe sollte verlängert werden, sagte Regierungsrat Andreas Hostettler (FDP). «Dieses rote Büchlein soll etwas wert sein.» Die von den Motionären geforderte Zeitspanne von zehn Jahren ging der Regierung - und der Mehrheit des Rats - dann aber doch zu weit.

veröffentlicht: 25. März 2021 16:53
aktualisiert: 25. März 2021 16:53
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch