Ab sofort gilt in allen Kantonen ein absolutes Feuerverbot
Alle sechs Zentralschweizer Kantone haben wegen der anhaltenden Trockenheit ein absolutes Feuerverbot erlassen. Dieses gilt für Feuer im Wald und in Waldesnähe. Die Brandgefahr in Wäldern und Wiesen habe sich deswegen massiv erhöht, heisst es in den Mitteilungen der Kantone.
Konkret bedeutet dieses absolute Feuerverbot, dass es ab sofort verboten ist, im Wald und in Waldesnähe (50 Meter) Feuer zu entfachen oder Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, muss mit hohen Strafen rechnen. Unteranderem müssen Personen, welche einen Waldbrand verursachen, für die Kosten der Brandbekämpfung und die Wiederherstellung des Waldes aufkommen.
Grillieren zu Hause weiterhin erlaubt
Vom Feuerverbot nicht betroffen sind die Grillfeste zu Hause. Wer auf seinem Balkon oder im Garten einen Gasgrill oder einen Holzkohlegrill hat, darf diesen weiterhin benutzen. Auch fixe Feuerstellen draussen dürfen weiterhin benutzt werden, sofern diese mindestens 50 Meter vom Wald entfernt sind. Bei starkem Wind sei aber auch darauf zu verzichten.