Quelle: Tele M1
Wenn es während der Nacht zu Schneefall kommt, ist es am darauffolgenden Morgen erforderlich, das Auto von Schnee und Eis zu befreien. Besonders davon in die Pflicht genommen sind LKW-Chauffeure. Ansonsten kann es unschön enden: Kürzlich kam es auf der Autobahn bei Baar zwischen einem Auto und einem Lastwagen zu einem Unfall wegen sich lösenden Eisplatten. Der Autofahrer musste mit Verletzungen an Hand und Kopf ins Spital.
Quelle: PilatusToday / David Migliazza
Trotz der Pflicht ist es für LKW-Chauffeusen und Chauffeure nicht immer so einfach, das Fahrzeug von Eis und Schnee zu befreien. Ein Problem, welches Guido Amstad, Transportleiter der Firma Zimmermann Umweltlogistik AG in Buochs beobachtet. Das Unternehmen besitzt 65 schwere Fahrzeuge.
Massnahmen gegen Eis auf Dach
Bei einheimischen Unternehmen sei dies in den meisten Fällen kein Problem, da diese oft Installationen vor Ort haben, um zu enteisen oder gar die Eisbildung auf dem Dach verhindern können. Beim Arbeitgeber von Amstad parkiert man die meisten Fahrzeuge unter einem Dach, wenn Schneefall oder Frostgefahr vorausgesagt wird.
«Unsere Chauffeure sind instruiert, ihre Planen an den Fahrzeugdächern gut zu spannen», so Amstad. Ausserdem sind auf Eisbildung anfällige Fahrzeuge mit einem «Air Bag» ausgestattet. «Dieser verhindert die Bildung von Eisplatten, weil das Wasser seitlich abfliessen kann.» Auch eine Möglichkeit sind sogenannte Enteisungsgerüste, die mit einem Absturzschutz versehen sind.
Ausländische Chauffeure besonders betroffen
Gerade für ausländische Transportunternehmen ist es schwierig, unterwegs Dächer zu enteisen. Enteisungsgerüste beispielsweise fehlen meistens auf öffentlichen Parkplätzen. Dies beobachtet auch der nationale Branchenverband der Chauffeusen und Chauffeuren, Les Routiers Suisses, der über 16'000 Mitglieder zählt.
«Wer mit dem Lastwagen auswärts übernachtet, hat meist kein Gerüst und nicht alle sind gewillt, einander zu helfen», so der Generalsekretär von Les Routiers Suisses, David Piras. Stattdessen allein aufs Dach klettern? Keine gute Idee – gemäss SUVA sogar verboten. Denn ab einer Absturzhöhe von zwei Metern müssen Massnahmen getroffen werden. «Die betreffende Person müsste gesichert werden – bei vier Metern Höhe mit Schnee und Eis ist ein Absturz zu erwarten. Es braucht ein Gerüst mit Geländer», betont Piras. Soll es zügig gehen, braucht es zudem Hilfspersonen. Deswegen fordert Les Routiers Suisses von Seiten Behörden, dass auf Autobahnraststätten vermehrt Geländer oder Gerüste für Lastwagen aufgestellt werden.
Zu wenig Platz, zu teuer, zu gefährlich
Dem Bundesamt für Strassen, Astra, ist die Thematik und das Anliegen des Branchenverbands bewusst und nachvollziehbar. Einzelne Rastplätze würden über ein Enteisungsgerüst verfügen. Wie viele es schweizweit sind, ist nicht bekannt. Dass solche Gerüste nicht standardmässig auf Raststätten stehen, hat mehrere Gründe.
Einer sei der mangelnde Platz vor Ort und die bereits erteilten Aufträge. «Auf Rastplätzen entstehen Schnellladestationen für E-Autos und wir sind daran, das Parkplatzangebot für LKWs zu vergrössern. Beide Vorhaben beruhen je auf einem politischen Auftrag», erklärt Thomas Rohrbach vom Astra. Neben den Kosten für den Unterhalt der Gerüste spiele auch die Sicherheit eine Rolle – vor allem, wenn die Gerüste von unbefugten Personen betreten oder mutwillig zerstört werden.