15 Verfahren gegen Raser eingeleitet
12.06.2015, 13:15 Uhr
· Online seit 12.03.2014, 18:09 Uhr
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Im Kanton Luzern hat die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr 15 Verfahren gegen Raser eingeleitet, wie es im Jahresbericht 2013 heisst. Rasen gilt seit 2013 laut Gesetz als Verbrechen. Als Raser gilt man beispielsweise, wenn man auf der Autobahn statt 120 mindestens 200 Kilometer pro Stunde fährt, Rennen veranstaltet oder riskant überholt. In fünf Fällen hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben, sagte Oberstaatsanwalt Daniel Burri gegenüber Radio Pilatus. Der durchschnittliche Raser im Kanton Luzern ist 31 Jahre alt und Schweizer ohne Migrationshintergrund.
9. März 2020 - 16:29
Der durchschnittliche Luzerner Raser ist 31-jährig
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