Gericht

87-jähriger Luzerner wird wegen Betrugs schuldig gesprochen

· Online seit 07.09.2023, 05:55 Uhr
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 87-jährigen Mann schuldig gesprochen. Er hatte einer Frau ein Grundstück mit Wohnhaus verkauft und dabei verheimlicht, dass Rückbauungen vorzunehmen waren.
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Beim Verkauf seines Hauses hat ein 87-jähriger Mann gelogen. Deshalb hat ihn das Luzerner Kriminalgericht schuldig gesprochen. Wie das Luzerner Kriminalgericht mitteilt, wurde der Angeklagte zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt. Weiter hat er die Ersatzforderung des Staates von 48'755 Franken sowie die Verfahrenskosten von 13'495 Franken zu bezahlen.

Dem Opfer kommt eine Entschädigung von 10'743 Franken zugute. Weiter heisst es im Urteil, dass der Angeklagte verpflichtet werde, dem Opfer den von ihm verursachten Schaden zu ersetzen.

Der Rentner hatte sich in einem Prozess im August verantworten müssen. Er liess an einem Wohnhaus Um- und Anbauten vornehmen, ohne dafür eine Baubewilligung zu haben. Als dies bekannt wurde, forderte die Gemeinde den Mann auf, Rückbauungen vorzunehmen. Der Mann entschloss sich stattdessen, Grundstück und Wohnhaus für rund 1,7 Millionen Franken zu verkaufen.

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Die Käuferin, die erst später von der Rückbauverfügung erfuhr, war gezwungen, die illegal angebauten Wohnungen und Studios rückzubauen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(sda/esf)

veröffentlicht: 7. September 2023 05:55
aktualisiert: 7. September 2023 05:55
Quelle: PilatusToday

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