Abstimmung über «Luzerner Kulturlandschaft» findet statt
Wie der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung schreibt, habe er die Einsprachen geprüft und sei zum Schluss gekommen, dass diese verspätet eingereicht wurden. Deshalb werde nicht darauf eingetreten.
Gemäss Stimmrechtsgesetz beträgt die Frist, in der Einsprache oder Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden kann, bis zu drei Tage nach Entdecken des geltend gemachten Mangels. Im vorliegenden Fall ist diese Frist spätestens Mitte November abgelaufen, wie die Luzerner Kantonsregierung schreibt. Spätestens dann mussten den Einsprechern die geltend gemachten Mängel bekannt sein. Die Einsprachen wurden am 24. November 2020 eingereicht und erfolgten somit verspätet.
Die Kantonsregierung kommt zudem zum Schluss, dass die Einsprecher keine Sachverhalte vorbringen, die nicht schon diskutiert und somit den Stimmberechtigten bekannt waren.
Die Abstimmung findet wie geplant statt.