Gefahr für Kühe

Alu im Heu: Luzern sieht den Bund in der Pflicht

01.09.2020, 09:12 Uhr
· Online seit 01.09.2020, 06:44 Uhr
Aludosen und anderer Abfall in der Wiese gefährden das Leben von Kühen. Es ist kein leichtes Littering. So zumindest sehen das über ein Drittel der Luzerner Kantonsratsmitglieder. Sie fordern härtere Strafen. Dem Kanton sind jedoch die Hände gebunden.
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Roger Zurbriggen (CVP) weist in seinem Vorstoss «Kein Alu im Heu» daraufhin, dass das Wegwerfen einer Aludose in der Wiese oder am Bahnhof nicht das Gleiche seien. Die Aludose in der Wiese gefährde das Leben von Kühen. Durch die maschinelle Verarbeitung des Grases werden Aludosen in messerscharfe Kleinteile zerschnitten. Frisst eine Kuh diese, kann sie gefährlich verletzt werden.

Wer eine Aludose oder anderen Abfall in eine Wiese wirft, macht das laut Roger Zurbriggen nicht nur auf Kosten der Gesundheit der Tiere, sondern schädigt den Eigentümer des Viehs auch absichtlich. Eine Ordnungsbusse, die maximal 300 Franken hoch sein dürfe, sei daher nicht die richtige Bestrafung.

Zurbriggen hat deshalb den Vorstoss «Kein Alu im Heu» eingereicht und schlägt eine saftigere Bestrafung vor – etwa nach dem Tierschutzgesetz. Doch genau hier sieht die Luzerner Regierung ein Problem: Der Tierschutz sei abschliessend auf Bundesebene geregelt. Der Kanton könne selbst keine weiteren Strafbestände in diesem Bereich aufstellen.

Neuer Strafbestand auf eidgenössischer Ebene

Die Luzerner Kantonsregierung beantragt dem Parlament den Vorstoss «Kein Alu im Heu», den 46 Kantonsparlamentarierinnen und Parlamentarier unterschrieben hatten, abzulehnen. Gemäss der Regierung lasse sich der geforderte Strafbestand nur auf eidgenössischer Ebene festlegen.

Die Regierung spricht sich deshalb dafür aus, dass auf eidgenössischer Ebene ein neuer Strafbestand eingeführt wird.

(red.)

veröffentlicht: 1. September 2020 06:44
aktualisiert: 1. September 2020 09:12
Quelle: PilatusToday

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