Zentralschweiz
Luzern

Arzt der Klinik St. Urban wegen getötetem Patient vor Gericht

Fahrlässige Tötung

Arzt der Klinik St. Urban wegen getötetem Patient vor Gericht

08.07.2021, 09:29 Uhr
· Online seit 08.07.2021, 06:28 Uhr
Ein psychotischer Mann hat 2017 nach seiner Einweisung in die psychiatrische Klinik St. Urban seinen Zimmernachbarn erschlagen. Der diensthabende Arzt muss sich deshalb heute Donnerstag vor dem Bezirksgericht Willisau verantworten.
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 40-jährigen Arzt vor, den Patienten ohne medizinische Behandlung und ohne ständige Überwachung zusammen mit dem Opfer untergebracht zu haben, heisst es in der Anklageschrift. Der Beschuldigte hätte mit der gebotenen Sorgfalt die Tötung verhindern können.

Stimmen sprachen von Satan

Der Vorfall passierte im April 2017. Ein heute 37-jähriger Mann war von seiner Familie in hochpsychotischem Zustand in die Klinik eingeliefert worden. Nach dem Eintrittsgespräch wurde der ehemaliger Kickboxer in einem Doppelzimmer untergebracht, wo bereits ein Patient schlief.

Der neu eingelieferte Patient hörte Stimmen, die ihm sagten, dort liege der Satan – und wenn der aufstehe, sei es aus mit ihm. Daraufhin prügelte er den Mann zu Tode. Das Kantonsgericht verurteilte ihn dafür wegen vorsätzlicher Tötung, verzichtete wegen Schuldunfähigkeit aber auf eine Strafe und wies ihn in eine Klinik ein.

Bedingte Geldstrafe gefordert

Sein Verteidiger belastete die Klinikverantwortlichen schwer. Deren Fehlverhalten habe seinen Mandanten erst zum Straftäter werden lassen. Anfang Jahr klagte die Luzerner Staatsanwaltschaft den damals diensthabenden Arzt wegen fahrlässiger Tötung an. Sie verlangt für ihn eine bedingte Geldstrafe von 18'000 Franken sowie eine Busse von 1'500 Franken.

veröffentlicht: 8. Juli 2021 06:28
aktualisiert: 8. Juli 2021 09:29
Quelle: sda

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