Im Fall des Pyrowerfers von Luzern zieht nun auch das Opfer vor Bundesgericht. Dies, nachdem die Verteidigung den Fall bereits weitergezogen hat.
Der Luzerner Fan, der während eines Fussballspiels durch den lauten Petardenknall einen bleibenden Hörschäden erlitt, hätte eigentlich auf einen Weiterzug verzichtet, wie sein Anwalt erklärte. Weil aber seitens der Verteidigung das Urteil des Bundesstrafgerichts an das Bundesgericht weitergezogen wird, will nun das Opfer eine «angemessene Genugtuungszahlung» erwirken, wie die Luzerner Zeitung berichtet.
Das Bundesstrafgericht verhängte dem Pyrowerfer eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon er 18 Monate absitzen muss. Dazu kommen eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse. Dem geschädigten 50-jährigen Luzerner muss er laut Urteil eine Genugtuung von 12 000 Franken zahlen. Diese soll nach oben auf 60'000 Franken korrigiert werden. Opferhilfestellen würden für schwere Gehörschädigungen zwischen 40'000 und 55'000 Franken ausschütten.