Verschärfte Massnahmen

Bereits Luzerner Primarschulkinder müssen Maske tragen

03.12.2021, 17:53 Uhr
· Online seit 03.12.2021, 17:47 Uhr
Wegen den hohen Fallzahlen im Kanton Luzern und der angespannten Lage in den Luzerner Spitälern hat die Luzerner Regierung ergänzende kantonale Massnahmen beschlossen. So müssen bereits Primarschulkinder eine Maske tragen und «3G plus» wird ausgeweitet.
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Die neuen Massnahmen betreffen Schulen, Spitäler, Alters- und Pflegeheime, soziale Einrichtungen für Personen mit Behinderungen und die Spitex, wie die Gesundheitsdirektion am Freitagabend in einer Mitteilung schreibt. Die kantonalen Massnahmen treten gleichzeitig mit den Massnahmen des Bundes am Montag, 6. Dezember 2021 in Kraft.

Der Kanton Luzern weist aktuell mit 400 bis 600 Neuansteckungen pro Tag schweizweit überdurchschnittlich hohe Fallzahlen auf, und die Lage in den Luzerner Spitälern spitzt sich dermassen zu, dass der Kantonale Führungsstab heute Unterstützung durch den Zivilschutz beantragen musste.

Diese Massnahmen hat der Kanton Luzern ergänzend beschlossen:

  • Maskenpflicht ab der 1. Primarklasse

Die aktuellen Fallzahlen an den Volksschulen haben einen «sehr hohen Stand» erreicht – aktuell (3.12.2021) sind 39 Klassen in Quarantäne, 500 Kinder in Isolation und 1100 in Quarantäne, so die Gesundheitsdirektion. Um den Präsenzunterricht so weit wie möglich aufrecht zu erhalten, gilt ab kommenden Montag, 6. Dezember 2021, die Maskenpflicht auch für Kinder ab der 1. Primarklasse. Ausgenommen sind die Klassen der Basisstufe.

  • Ausweitung der Reihentests auf die Primarstufe

Die Reihentests werden auf die Primarstufe (ausgenommen Basisstufe) ausgeweitet. Da zunächst die Infrastruktur und Kapazität der Testanbieter geklärt und ausgebaut werden müssen, gilt diese Massnahme ab dem 3. Januar 2022. Die Schulen werden verpflichtet, die Reihentests wöchentlich einmal anzubieten, für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrpersonen ist das Testen freiwillig.

  • «3G plus»-Regel für Besuchende in Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen

Besuchende in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie sozialen Einrichtungen für Personen mit Behinderungen müssen ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen. Ausnahme: Die Einrichtungen können von der Zertifikatspflicht in ausserordentlichen Situationen abweichen – zum Beispiel bei hoher Dringlichkeit in Palliativ- oder Krisensituationen oder bei einer Geburt.

Gleichzeitig gilt für alle Besuchenden ab 12 Jahren in den Innenräumen dieser Einrichtungen grundsätzlich eine Maskenpflicht. Ausnahmen sind möglich.

  • «3G plus»-Regel für Mitarbeitende von Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen

Alle Mitarbeitenden von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen für Personen mit Behinderungen sowie die Mitarbeitenden von Spitex-Organisationen mit direktem Kontakt mit den zu pflegenden oder zu betreuenden Personen müssen eine Schutzmaske tragen und einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Auch hier sind Ausnahmen möglich.

Die Massnahmen gelten im Kanton Luzern bis auf Weiteres.

(red.)

veröffentlicht: 3. Dezember 2021 17:47
aktualisiert: 3. Dezember 2021 17:53
Quelle: PilatusToday

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