Für das Bistum Basel ist bereits seit 2017 eine unabhängige, externe Rechtsanwältin als Koordinationsperson tätigt. Sie ist die offizielle Ansprechperson für Missbrauchsopfer. Sie nimmt die Meldungen von sexuellen Übergriffen durch Betroffene, Vertrauenspersonen, Mitwissende, Zeugen und beschuldigten Personen entgegen und sie setzt sich dafür ein, dass ein Vorfall aufgeklärt wird. Auch empfiehlt sie die Einleitung eines der drei möglichen Strafverfahren. Diese sind:
- Das staatliche Strafverfahren mit strafrechtlichen Massnahmen wie Strafanzeige.
- Das Genugtuungsverfahren bei der Genugtuungskommission der Schweizer Bischofskonferenz.
- Das kirchliche Verfahren mit kanonischer Voruntersuchung und Meldung nach Rom.
Die kirchlichen Verfahren werden ab Mitte November im Bistum Basel neu von der unabhängigen Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard durchgeführt. Wie das Bistum Basel in einer Mitteilung schreibt, wurde der Zusammenarbeitsvertrag am Montag unterzeichnet.
Somit werden im Bistum Basel zwei Verfahren (Genugtuungsverfahren, kanonische Voruntersuchung) künftig vollumfänglich extern abgeklärt und durchgeführt sowie deren Abschlüsse schliesslich der unabhängigen externen Koordinationsperson gemeldet. Das gewährleiste eine noch grössere Unabhängigkeit als bisher, heisst es in der Mitteilung.
Quelle: TeleZüri / Lea Hilff / Vanessa Meier / CH Media Video Unit / Silja Hänggi
Der Bischof kommt im kirchlichen Verfahren zweimal zum Zuge. Er veranlasst auf Empfehlung der Koordinationsperson per Dekret die kanonische Voruntersuchung. Ist diese beendet, schliesst er sie ebenfalls per Dekret ab und stellt das gesamte Dossier dem Dikasterium für die Glaubenslehre zu. Dieser Schritt wird zudem vom Bischof gegenüber der unabhängigen, externen Koordinationsperson dokumentiert.
Das Bistum Basel ist überzeugt, dass mit vereinten Anstrengungen der erwartete Kultur- und Strukturwandel möglich wird.
(sda/red.)