Datenschutz

Der Kanton Luzern stärkt den Datenschutzbeauftragten

· Online seit 12.12.2020, 11:15 Uhr
Der Kanton Luzern passt sein Datenschutzrecht an. Dabei wird der Datenschutzbeauftragte gestärkt. Er erhält die Kompetenz, bei Verletzung von Datenschutzvorschriften Massnahmen anzuordnen, statt nur Empfehlungen auszusprechen.
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Im Gesetz werden Wählbarkeitsvoraussetzungen und eine Wahl auf Amtsdauer durch den Kantonsrat vorgesehen, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Bereits im Voranschlag 2020 hatte der Kantonsrat die finanzielle Ausstattung der Aufsichtsstelle erhöht.

Die Teilrevision des Datenschutzgesetzes geschieht im Zug der Anpassung an die EU-Richtlinien sowie der neuen eidgenössischen Bestimmungen zum Schutz von Personendaten. Der Regierungsrat legt dem Parlament die entsprechende Botschaft zur Aktualisierung des kantonalen Datenschutzrechtes vor.

Aktualisiert wird auch der Katalog der besonders schützenswerten Personendaten: Neu aufgenommen werden die genetischen und die biometrischen Daten. Im Entwurf wird auf besonderen datenschutzrechtlichen Schutz der juristischen Personen verzichtet, wodurch das kantonale Recht mit der vorgesehenen bundesrechtlichen Regelung in Übereinstimmung gebracht wird. Die Daten juristischer Personen seien durch andere Erlasse genügend geschützt, heisst es.

Der Gesetzesentwurf stärke weiter die Rechte von betroffenen Personen in Bezug auf die Auskunft über die bearbeiteten Daten und baue die Informations- und Meldepflichten von Behörden aus, schreibt die Regierung. Bei gewissen Datenbearbeitungen würden die dem Gesetz unterstellten öffentlichen Organe verpflichtet, Datenschutz-Folgenabschätzungen zu erstellen.

veröffentlicht: 12. Dezember 2020 11:15
aktualisiert: 12. Dezember 2020 11:15
Quelle: sda

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