Die Ostergottesdienste fallen aus
Der Basler Bischof Felix Gmür habe die verschärften Massnahmen per sofort verfügt, teilte das Bistum am Dienstag mit. Untersagt seien alle öffentlichen Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen. Betroffen ist auch der Weisse Sonntag, den die Katholiken eine Woche nach Ostern feiern. Die Kirchen bleiben aber offen und die Seelsorge sei gewährleistet.
Hochzeiten und Taufen vom Vebot betroffen
Wie die Reformierte Kirche Kanton Luzern mitteilte, fallen auch die Konfirmationsgottesdienste aus. Ferner sind Taufen und Hochzeiten vom Verbot betroffen. Ausgenommen sind Bestattungen, die allerdings nur im allerengsten Familienkreis stattfinden sollen. Im Zusammenhang mit den kirchlichen Osterfeierlichkeiten koordiniere sich die Evangelisch-Reformierten Landeskirchen der Schweiz.
Kirchliche Sozialdienste werden verstärkt
Das Bistum Basel hält fest, die kirchlichen Sozialdienste würden ihre Hilfestellung an Risikogruppen verstärken. Einzelseelsorge und Einzelfallhilfe sei zu gewährleisten, Kontakte seien über Telefon, E-Mail oder Social Media aufrechtzuerhalten. Zudem wolle man die Verbreitung medialer Gottesdienstübertragungen fördern.
Das Bistum erstreckt sich über die zehn Kantone Luzern, Zug, Bern, Solothurn, Jura, Basel Land, Basel Stadt, Aargau, Thurgau und Schaffhausen. Über 1400 Seelsorgende sind in 511 Pfarreien im Dienst von 1,1 Millionen Gläubigen tätig.
Quelle: sda