Luzern

Dürfen Menschen mit einer Beeinträchtigung künftig wieder wählen?

· Online seit 02.12.2020, 16:55 Uhr
Am vergangenen Sonntag wurde in Genf das Abstimmungsrecht für psychisch und geistig Kranke angenommen. Nun soll der Kanton Luzern folgen. Das jedenfalls möchte Fraktionschefin der Grünen Luzern, Monique Frey.
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Seitdem der Kanton Genf mit 75 Prozent für ein Abstimmungsrecht von Menschen mit psychischer oder geistiger Behinderung abgestimmt hat, hofft man bei den Grünen Luzern auf den Nachahmer-Effekt. Dazu reicht die Luzerner Kantonsrätin Monique Frey einen Vorstoss ein, um auch den Kanton Luzern wach zu rütteln.

«Wir sind noch nicht an dem Punkt angelangt, an dem alle Grundrechte für Menschen mit einer Beeinträchtigung garantiert sind.» Deshalb wünsche sie sich, dass dieses Grundrecht nicht im Kanton Genf oder Luzern diskutiert, sondern auch auf eidgenössischer Ebene eingeführt werde.

Ab wann gilt jemand als psychisch krank?

Im Kanton Luzern gibt es für jeden psychisch oder geistig Kranken einen Beistand. Es gibt fünf Stufen der Beistandschaft, je nach Stärke der Beeinträchtigung.

Wie genau entschieden werde, wer politisch mitbestimmen kann oder nicht, kann auch Monique Frey auf Anfrage nicht sagen. In ihrer Anfrage an die Regierung will sie deshalb Klarheit schaffen. 

Monique Frey fordert in ihrem Vorstoss Antworten zum Umgang mit politischen Rechten für Menschen in Beistandschaft im Kanton Luzern. Unter anderem möchte sie wissen, wie viele Menschen in Luzern vom Entzug ihrer politischen Grundrechte betroffen sind und ob sich der Kanton schon auf Bundesebene für die Rückgabe dieser eingesetzt habe.

veröffentlicht: 2. Dezember 2020 16:55
aktualisiert: 2. Dezember 2020 16:55
Quelle: PilatusToday

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