Kein Planungsbericht

Erleichterter Uferzugang: Luzerner Regierung lehnt einfacheres Vorgehen ab

· Online seit 18.07.2023, 06:12 Uhr
Die Luzerner Regierung hat die Erarbeitung eines Planungsberichts für einen vermehrten Uferzugang abgelehnt. Das Anliegen der Seezugänglichkeit solle mit den bestehenden Massnahmen umgesetzt werden.
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SP-Kantonsrat Hasan Candan und Motionäre forderten von der Regierung einen Planungsbericht mit Massnahmen, um den Uferzugang zu erleichtern. Auch sollte er prüfen, wie der Kanton die Nutzungsrechte an Grundstücken mit Uferzugang erwerben oder wie er Gemeinden bei dieser Aufgabe unterstützen könnte.

Die Regierung wies in der Stellungnahme vom Dienstag darauf hin, dass das Bundesgesetz für Raumplanung dem erleichterten Uferzugang bereits Rechnung trage. Es bestehe jedoch laut Bundesrecht kein direkt anwendbarer Anspruch auf ungehinderten Zugang. Dies unter anderem zum Schutz der Ufer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Kantonale Verordnung regelt Nutzung

Weiter bestünden für Gewässer wie den Baldegger-, Hallwiler-, Sempacher- und Rotsee kantonale Schutzverordnungen, welche die Nutzung der Ufer regelten. Dieses Instrument will die Regierung weiter nutzen. Auch möchte sie ähnliche Instrumente, wie etwa eine kantonalen Nutzungsplanung, für die dereinst hochwassergeschützte und renaturierte Reuss prüfen.

Neben den Schutzinteressen seien die Rechte der Grundstückeigentümer zu beachten. Die Ufer seien keine öffentlichen Güter, sondern lediglich die Gewässer.

Gemeinden sind gefragt

Die Gemeinden trügen beim Erwerb von Seeufergrundstücken und der Schaffung von Zugängen mit ihrer Nutzungsplanung und aktiven Politik eine zentrale Rolle. Beispielsweise plane Horw einen gewerblichen Seeuferbereich und eine Campinganlage, welche mittelfristig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen.

Die Luzerner Regierung schreibt, dass die Zugänglichkeit weiter mit den bestehenden Instrumenten umgesetzt werden solle. Diese seien gesetzlich verankert und etabliert. Auch seien Anpassungen möglich. Einen Planungsbericht erachte er als nicht angezeigt. Er rät, das Postulat als teilweise erheblich zu erklären.

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veröffentlicht: 18. Juli 2023 06:12
aktualisiert: 18. Juli 2023 06:12
Quelle: sda

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