Flüchtende mit Schutzstatus S sollen besser unterstützt werden
Im Rahmen des Programms «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus S» stehen den Geflüchteten Integrationsprogramme zur Verfügung, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt. Dies mit den Schwerpunkten «Erwerb von Sprachkompetenzen», «Kinder und Familien» sowie «Zugang vom Arbeitsmarkt unter Nutzen der Regelstrukturen». Weil der Bund den Schutzstatus S um ein Jahr verlängert sowie den Zugang zu Berufslehren ermöglicht, weitet auch der Kanton Luzern seine Förderbereiche in Sprache, Arbeitsmarkt, berufliche Grundbildung sowie Familien und Kinder aus.
Zugang zur Berufslehre
Personen mit Status S können direkt über das Portal Berufsbildung den Lehrvertrag melden oder anhand des üblichen Formulars bei der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung eingeben. Das hat der Bundesrat am 1. März 2023 in Rücksprache mit den Kantonen und Sozialpartnern entschieden. Jugendliche mit Schutzstatus S sollen eine Lehre antreten und diese in der Schweiz abschliessen können.
Bund finanziert 3'000 Franken pro Jahr
Im vergangenen Frühling beschloss der Bund, pro schutzbedürftige Person und pro Jahr einen finanziellen Beitrag an die Kantone in Höhe von insgesamt 3000 Franken pro Jahr zu zahlen. Sofern sich die Situation in der Ukraine nicht grundlegend ändert, wird er die Unterstützungsmassnahmen bis März 2024 weiterziehen.
Ausreisefrist während Grundbildung verlängert
Sollte der Schutzstatus S für Jugendliche während der Lehre vom Bundesrat aufgehoben werden, kann die Ausreisefrist für Lernende bis zum Abschluss der beruflichen Grundbildung (EFZ, EBA) verlängert werden. Die Lernenden und die Lehrbetriebe müssen in diesem Fall einen Antrag mit einer Bestätigung der Fortführung des Lehrvertrages an das Staatssekretariat für Migration stellen.
(red.)