Freiheitsstrafe auf Bewährung für Faustschläge in Luzerner Bar
Das Gericht sprach den Beschuldigten der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Er habe diese teilweise in Notwehrexzess begangen, heisst es im Urteil, das am Sonntag veröffentlicht wurde. Es kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.
Die beiden Streithähne waren alkoholisiert, als sie in jener Sommernacht aneinander gerieten. Nach einem verbalen Streit stiess das spätere Opfer den Beschuldigten in der Toilette gegen das Gesicht, worauf ihm dieser einen ersten Faustschlag ins Gesicht verpasste.
Darauf forderte das Opfer den Beschuldigten auf, die Sache vor der Türe auszutragen, verliess das Lokal und wartete dort. Der Beschuldigte, der Erfahrung in Kickboxen hat, folgte ihm und schlug den Unvorbereiteten erneut mit der Faust heftig ins Gesicht, sodass dieser nach hinten fiel, mit dem Kopf auf dem Asphalt aufschlug und bewusstlos liegenblieb. Der Beschuldigte trat ihm danach zweimal mit den Füssen in die Rippen.
Opfer hat die Auseinandersetzung gesucht
Mit einem Schädelhirntrauma und einer Hirnblutung blieb das Opfer fünf Tage im Spital und leidet seither an einer Hörstörung. Das Gericht hält in seinem Urteil fest, der Beschuldigte habe jeweils spontan agiert und sei vom aggressiven Opfer provoziert worden, das die körperliche Auseinandersetzung gesucht habe.
Strafreduzierend hielt es zugute, dass der Beschuldigte, der an ADHS leidet, sich im Verlauf der Untersuchung ausgesprochen geständig und kooperativ verhielt und die geltend gemachten Zivilforderung anerkannte. Er schuldet dem Opfer 7'000 Franken Genugtuung und über 1'000 Franken Schadenersatz. Zu der bedingten Freiheitsstrafe, für die eine Probezeit von drei Jahren gilt, kommen eine Geldstrafe von 600 Franken und Verfahrenskosten von über 4'000 Franken.