Gesetzesänderung

Handschellen bei Polizei-Transport: Wird Zug nachziehen?

26.10.2023, 09:05 Uhr
· Online seit 26.10.2023, 05:54 Uhr
Aktuell sorgt eine Regelung im Polizeigesetz für Diskussionen. Für den Transporte darf die Polizei den Betroffenen immer Handschellen anlegen. Nachdem die Luzerner Regierung reagierte, will man den entsprechenden Gesetzesartikel nun auch in Zug revidieren.

Quelle: Tele 1 / Vanessa Zemp / Marcel Jambé

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Bei Polizei-Transporten im Kanton Luzern ist eine Fesselung per Gesetzestext immer erlaubt. Gemäss dem Kantonsparlamentarier der Grünen, Hans Stutz, sei dies eine «ausufernde Ermächtigungsklausel». Stutz reichte deswegen Anfang Jahr einen Vorstoss bei der Luzerner Regierung ein. Er drängte darauf, dass der betreffende Gesetzabschnitt gemäss den Vorschriften im zweiten Absatz des 18. Artikels formuliert werden sollte.

Dies würde bedeuten, dass Personen nur dann mit Handschellen gefesselt werden dürfen, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Beispielsweise, wenn sie Menschen angreifen, Widerstand leisten würden oder versuchen zu fliehen. Die Luzerner Regierung reagierte darauf und empfiehlt dem Kantonsrat, den Vorstoss gutzuheissen. Allerdings will man nicht wegen dieser einzelnen Anpassung das gesamte Polizeigesetz revidieren, sondern erst bei der nächsten Gesetzesrevision prüfen. In dieser Zeit wird die Luzerner Polizei entsprechend interne Weisungen erlassen.

Auch in Zug soll Gesetz angepasst werden

So wie in Luzern will man diese Thematik nun auch im Kanton Zug behandeln. Auf Anfrage von PilatusToday und Tele 1 wollen die Alternativen Grünen Zug ALG bei der Regierung einen Vorstoss einreichen. Gemäss Luzian Franzini, Co-Präsident der ALG Zug, seien der Partei selbst keine Fälle persönlich bekannt, bei denen Polizei-Transporte unverhältnismässig vonstatten gegangen seien.

So oder so: «Polizeiliches Handeln muss eine gute gesetzliche Grundlage haben, immer verhältnismässig sein und soll die Freiheit der Menschen so wenig wie möglich einschränken», so Franzini. Es gäbe bereits klare Kriterien, wie man Menschen fesseln darf – ausser beim Transport. «Dort ist wohl alles erlaubt.» Die ALG Zug will nun in den nächsten Tagen den Vorstoss im Parlament einreichen.

Festnahmen verursachten Spuren bei Verhafteten

Dass der entsprechende Gesetzesartikel in Luzern nun angepasst wird, freut Rechtsanwalt Loris Mainardi. «Die Luzerner Regierung konnte ja nicht anders darauf antworten.» Mainardi hat aktuell zwei Mandanten, welche von dieser Situation betroffen sind. Der eine aus Luzern, über den Anfang dieses Jahres berichtet wurde, der andere ist aus dem Kanton Zug.

Die beiden Festnahmen haben bei den Opfern wohl Spuren hinterlassen. In Luzern habe das Opfer «das Vertrauen in die Polizei verloren». In jenem Fall aus dem Kanton Zug sei der Stresslevel sogar derart hoch gewesen, dass die Person apathisch wurde. «Er konnte die Fragen der Polizei nicht mehr beantworten, weshalb er anschliessend für einen Tag in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde», sagt Mainardi.

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Festnahmen mit Stress verbunden

Wenn Personen von der Polizei festgenommen würden, seien die bereits einer Stresssituation ausgesetzt, da im Voraus etwas passieren musste, erklärt der Anwalt. «Sei es ein Konflikt, eine Hausdurchsuchung oder sonst etwas, das einen Polizeieinsatz auslöste. In solchen Situationen reagiert der Mensch offenbar mit einem erhöhten Stresslevel anders, als man es sich vorstellt.»

(mja) 

veröffentlicht: 26. Oktober 2023 05:54
aktualisiert: 26. Oktober 2023 09:05
Quelle: PilatusToday

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