Hebammen im Kanton Luzern sollen besser entschädigt werden
Hebammen sollen neu vom Kanton Luzern entschädigt werden, wenn sie in der Zeit vor und nach einer Geburt auf Abruf sind. «Oftmals erreicht einen am Samstagabend ein WhatsApp», sagt Hebamme Carole Bachmann. «Man spürt immer, dass bei den Eltern eine Not da ist, wenn es auf die Nacht oder das Wochenende zugeht und sie wollen dann eine Fachperson fragen.»
Krankenkasse bezahlt nichts für Pikett-Stunden
Für die Hebamme sei es ihr Berufsethos, den Familien in solchen Situationen zu helfen. Die SP des Kantons Luzern will, dass genau solche Leistungen von freischaffenden Hebammen bezahlt werden. Dies nicht von den Familien, sondern vom Kanton oder den Gemeinden.
Ihre Pikett-Stunden können sie nämlich auch nicht über die Krankenkasse abrechnen. «Wenn man eine Autopanne oder ein Informatik-Problem hat oder einen Klempner benötigt, wird das auch erhoben», sagt Luzerner SP-Kantonsrätin Melanie Setz.
SP will mit Vorstoss beim zweiten Mal Erfolg haben
Vor knapp 20 Jahren gab es die Regelung im Kanton Luzern, dass Hebammen für ihre Dienste auf Abruf entschädigt werden. Diese wurde dann aber wieder abgeschafft. Als die SP die Entschädigungen 2010 wieder einführen wollte, ist der Vorstoss im Parlament nicht durchgekommen.
Aktuell ist der Kanton Luzern der einzige in der Zentralschweiz, in dem freischaffende Hebammen für ihren Pikett-Dienst nicht öffentlich entschädigt werden. Wie die SP mit ihrem Vorstoss im Luzerner Kantonsparlament dieses Mal erfolgreich sein will und was es für Eltern und Hebammen bedeuten würde, wenn dieser erneut abgelehnt würde, erfährst du oben im Tele 1-Beitrag.
(red.)