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Käuferin um 1,7 Millionen betrogen? Rentner steht nach Bauernhaus-Verkauf vor Gericht

Kriens

Käuferin um 1,7 Millionen betrogen? Rentner steht nach Bauernhaus-Verkauf vor Gericht

18.08.2023, 13:02 Uhr
· Online seit 17.08.2023, 07:29 Uhr
Ein 87-jähriger Grundeigentümer muss sich heute Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen mutmasslichen Betrugs verantworten. Ihm wird vorgeworfen, die Käuferin irregeführt und sich um knapp 1,7 Millionen Franken bereichert zu haben.
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Der Beschuldigte verkaufte der Klägerin aus dem Kanton Schwyz ein Grundstück mitsamt Wohnhaus in Kriens für 1'690'000 Franken, wie es in der Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft heisst. Dabei verschwieg er ihr jedoch massgebende Informationen, die den Wert der Immobilie um ein vielfaches schmälerten.

Grundstück ist nur halb so viel Wert

Der Mann hatte am Wohnhaus ausserhalb der Bauzone zahlreiche nicht bewilligte Um- und Anbauten vornehmen lassen. Als dies durch die Behörden festgestellt wurde, ersuchte der Beschuldigte die Gemeinde nachträglich um eine Baubewilligung. Diese wurde ihm jedoch verweigert.

Folglich entschloss sich der Eigentümer, die Immobilie zum Verkauf anzubieten, ohne jedoch die nötige Rückbauverpflichtung, die Wertminderung des Grundstücks, des Mietwerts und Mietertragswerts transparent zu machen. Laut Anklageschrift beträgt der Verkehrswert des Grundstücks maximal 830'000 Franken.

Beschuldigter bestritt Sachverhalt

Um die Rückbauverpflichtung zu verheimlichen hatte der Beschuldigte für den Grundstückskaufvertrag eine ortsfremde Notarin engagiert. Auch gab er während der Verkaufsverhandlungen zu verstehen, das er nur verkaufe, wenn das Objekt in seinem aktuellen Zustand belassen werde. So wollte er eine Kontaktaufnahme der Käuferin mit dem Baudepartement der Gemeinde verhindern.

Der Beschuldigte wies die Anklagepunkte, sich unrechtmässig bereichert und jemand durch Unterdrückung von falschen Tatsachen arglistig irregeführt zu haben, von sich. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Käuferin: «Das hat mir den Boden unter den Füssen weggezogen»

Gekauft hat das Bauernhaus eine deutsche Keramik-Künstlerin aus dem schwyzerischen Immensee, berichtet «Blick». Die 57-Jährige ist überzeugt: «Er hat mich eiskalt übers Ohr gehauen.» Ohne die Umbauten sei das Haus laut der Bank nur halb so viel Wert.

Monate nach dem Kauf habe sie ein Mitarbeiter der Gemeinde auf die Rückbaupflicht aufmerksam gemacht. Ihr einziger Wunsch sei es zu diesem Zeitpunkt gewesen, den Kauf rückgängig zu machen. Doch der Verkäufer habe sich geweigert: «Wir haben uns mehrmals getroffen, er ist sich keiner Schuld bewusst.»

Der Rückbau habe die Künstlerin rund 100'000 Franken gekostet. Der Vorbesitzer wollte gegenüber «Blick» keine Stellung nehmen. Die Haltung der Käuferin ist klar: «Ich wünsche mir einen Schuldspruch. Dann wüsste ich, dass es noch Gerechtigkeit auf dieser Welt gibt.»

(PilatusToday / SDA)

veröffentlicht: 17. August 2023 07:29
aktualisiert: 18. August 2023 13:02
Quelle: sda

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