In den Monaten April bis Juli wurden im Auftrag der Luzerner Polizei insgesamt 101 Alkoholtestkäufe vorgenommen. Die Jugendlichen testeten, ob in den Betrieben alkoholische Getränke erhältlich sind. Dabei wurden 50 Verkaufsgeschäfte und 51 Restaurationsbetriebe im Kantonsgebiet getestet. Dies teilt die Luzerner Polizei in einer Mitteilung mit. Bei zufällig ausgewählten Betrieben versuchten Jugendliche, welche von Fachpersonen begleitet wurden, alkoholische Getränke zu erwerben.
Bei 37 von 101 Kontrollen erhielten Jugendliche alkoholische Getränke im Jahr 2010 waren es 46%, 2011 40% und 2012 54%. „Wir sind zufrieden mit den Ergebnissen der letzten Alkoholtestkäufe. Letzten Endes liegt die Verantwortung aber beim Unternehmen, dass sie keinen Alkohol an Minderjährige verkaufen.“, sagt Urs Renggli Chef der Luzerner Gastgewerbepolizei.
Nachkontrolle
In den Monaten Juni und Juli 2014 wurden 24 Betriebe, welche bei der ersten Runde illegal alkoholische Getränke an Jugendliche verkauften, nochmals getestet. Diese Nachkontrolle fiel sehr gut aus, zumal nur ein Verkaufsgeschäft durchfiel. Dieser Betrieb erhielt eine Verwarnung und muss bei erneutem illegalem Alkoholverkauf an Jugendliche mit einem zeitlich beschränkten Alkoholverkaufsverbot rechnen.
Revidiertes Alkohol Gesetz
Problem sei aber nicht nur, dass die Ausweise zu wenig strikt kontrolliert werden, sagt Urs Renggli: „Im Kanton Luzern ist es nicht verboten für Minderjährige Alkohol zu kaufen und diesen im Anschluss an andere, minderjährige Jugendliche weiter zu geben.“ Eine entsprechende Gesetztesänderung ist seit mehreren Jahren angedacht. Frühestens in einem Jahr kommt es zur Gesetzesrevision, sagt Renggli weiter. Ab dann wäre die Weitergabe und somit der Einkauf von alkoholischen Getränke für Jugendliche strafbar.