Zivilschutz

Kanton Luzern soll Schutzraumkontrolle von Gemeinden übernehmen

· Online seit 16.11.2021, 08:20 Uhr
Im Kanton Luzern sollen künftig nicht mehr die Gemeinden für die Kontrolle der Schutzräume in Gebäuden zuständig sein, sondern der Kanton. Zudem sollen die Entschädigungen für Zivilschutzeinsätze neu festgelegt werden.
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Der Kanton Luzern muss seine Gesetz über den Zivilschutz und den Bevölkerungsschutz ans neue Bundesrecht anpassen. Diese Gelegenheit habe er genutzt, um weitere Änderungen vorzunehmen, teilte der Regierungsrat am Dienstag mit. Er veröffentlichte gleichentags den Bericht und Antrag ans Parlament.

So soll künftig der Kanton für die periodische Kontrolle von Schutzräumen zuständig sein. Weil die Gemeinden dies bislang nicht gemacht hätten, habe der Kanton seine Aufgaben, die Steuerung des Schutzraumbaus und die Verwendung der Ersatzbeiträge, nur sehr eingeschränkt erfüllen können.

Es sei schwierig gewesen, an die nötigen Informationen zu gelangen, da die Aufgaben auf verschiedene Gemeinwesen aufgeteilt seien. In der Vernehmlassung habe sich der Grossteil der Gemeinden für die Verschiebung ausgesprochen. Die Kosten beim Kanton betragen rund 150'000 Franken pro Jahr.

Entschädigung festgelegt

Weiter sollen Behörden künftig etwa bei ausserkantonalen Zivilschutzeinsätzen eine Entschädigung von 50 Franken pro Manntag verrechnen. Bei Einsätzen zu Gunsten der Gemeinschaft sollen es 90 Franken sein.

Seien die Kosten nicht geregelt, müssten sie für jeden Einzelfall aufwendig ausgehandelt werden. Dadurch leide die Einsatzbereitschaft des Zivilschutzes, hält die Regierung fest.

Bei regionalen und kommunalen Einsätzen, wie zum Beispiel der Gansabhauet in Sursee, sollen die Gemeinden und Zivilschutzorganisationen die Entschädigung weiterhin frei festlegen können. Hier seien das Harmonisierungsbedürfnis und die Problematik der Konkurrenz weniger gross.

Fusion im Gange

Nicht Teil der Vorlage ist die Reorganisation der Zivilschutzorganisationen. In der Vernehmlassung sprach sich allerdings eine Mehrheit der Teilnehmenden dafür aus, dass die Organisation und die Strukturen des Zivilschutzes im Kanton Luzern verändert werden müssen.

Auch eine Kantonalisierung des Zivilschutzes war Thema. Die Regierung sehe in einer solchen zwar Vorteile. Deutliche Verbesserungen gegenüber der heutigen Situation bringe aber bereits die beabsichtigte Fusion der vier Zivilschutzorganisationen Entlebuch, Napf, Sursee und Wiggertal. Die neue ZSO Nord-West soll am 1. Januar 2023 operativ einsatzbereit sein.

Damit würden Ressourcen gebündelt und die Durchhaltefähigkeit gestärkt. Solange die Gemeinden funktionierende Zivilschutzorganisationen unterhalten, wolle der Kanton nicht eingreifen.

Im Rahmen der Bundesvorgaben wird schliesslich die kantonalen Personalreserve abgeschafft. Stattdessen entsteht ein gesamtschweizerischer Personalpool. Damit sollen Über- und Unterbestände zwischen den Kantonen besser ausgeglichen werden können. Auch ist im Gesetz neu verankert, dass der Kanton ein Inventar der kritischen Infrastrukturen führt.

Die Änderung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Als nächstes berät der Kantonsrat darüber.

veröffentlicht: 16. November 2021 08:20
aktualisiert: 16. November 2021 08:20
Quelle: sda

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