Raumplanung

Kanton Luzern stoppt vorsorglich Bauvorhaben in Altbüron LU

· Online seit 27.10.2020, 12:33 Uhr
Die Gemeinde Altbüron LU hat auf einer potenziellen Rückzonungsfläche eine Baubewilligung erteilt. Der Kanton Luzern hat nun für das Gebiet eine kantonale Planungszone erlassen, damit dort vorderhand keine weiteren Gebäude bewilligt oder sogar gebaut werden können.
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Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, gilt die Planungszone Rain/Hindergass, Linde und Blatte solange, bis Altbüron seine Ortsplanung revidiert und die geforderten Auszonungen vorgenommen hat. Es sei eine vorsorgliche Massnahme, hiess es in der Mitteilung.

Altbüron hatte gemäss der Mitteilung im Juli 2019 ein Bauvorhaben bewilligt, obwohl sich dieses auf einer potentiellen Rückzonungsfläche befand und die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (Rawi) das Verfahren sistierte.

Das Kantonsgericht erklärte darauf, dass die Dienststelle Rawi die Sistierung nicht hätte vornehmen dürfen. Trotzdem hätte die Gemeinde die Baubewilligung nicht erteilen dürfen, weil damit das Raumplanungsrecht unterlaufen werde.

Der Regierungsrat erliess in Reaktion auf das Urteil eine Planungszone, um dem Raumplanungsrecht Genüge zu tun. Innerhalb einer Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Ortsplanungsrevision erschweren könnte. So dürfen keine Bauten erstellt werden, die eine Auszonung verunmöglichen könnten.

Altbüron gehört zu den 21 Luzerner Gemeinden, die über zu grosse Bauzonenreserven verfügen und deswegen Rückzonungen vornehmen müssen.

veröffentlicht: 27. Oktober 2020 12:33
aktualisiert: 27. Oktober 2020 12:33
Quelle: sda

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