Keine Spezialregelung für Festnahme von Hooligans
29.06.2015, 15:27 Uhr
· Online seit 29.06.2015, 15:23 Uhr
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7. März 2020 - 01:13
Keine Spezialregelung für Festnahme von Hooligans
Der Kanton Luzern will keine Spezialregelung für die Festnahme von Hooligans. Das Kantonsparlament hat sich knapp gegen einen verlängerten Polizeigewahrsam ausgesprochen. Die CVP verlangte im Rat vergebens, dass dieser für Hooligans und Vandalen auf 72 Stunden verlängert wird. Diese Forderung verstosse gegen übergeordnetes Recht und verletze die Europäische Menschenrechtskonvention ERMK, so Einwände von Links bis Rechts. Das Luzerner Kantonsparlament lehnte eine Verlängerung des Polizeigewahrsams für Hooligans und Vandalen mit 55 zu 51 ab.
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