Zentralschweiz
Luzern

Knatsch im Jagdverein kostet zwei Hunden das Leben

Tierquälerei

Knatsch im Jagdverein kostet zwei Hunden das Leben

· Online seit 10.02.2023, 06:10 Uhr
In einer Luzerner Jagdgesellschaft brodelte es bereits seit Jahren. Ende 2021 ist der Streit vollends eskaliert: Ein ehemaliges Mitglied, das aus der Jagdgesellschaft ausgeschlossen wurde, soll aus Rache zwei Jagdhunde getötet haben. Am Freitag steht der Mann vor Gericht.
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Rückblick: Vor über 20 Jahren trat der Beschuldigte einer Luzerner Jagdgesellschaft bei. Doch die Mitgliedschaft währte nicht lange. Bereits nach einigen Jahren wurde er aufgrund von Jagdverfehlungen von der Gesellschaft ausgeschlossen. Dieser Ausschluss löste einen jahrelangen Streit zwischen dem Beschuldigten und weiteren Mitgliedern der Jagdgesellschaft aus. Im Frühling 2020 erreichten die Differenzen einen ersten Höhepunkt: Das Luzerner Kantonsgericht verurteilte den heute 60-Jährigen wegen Störung des Jagdbetriebs, versuchter Nötigung und Tätlichkeit.

Fehlurteil der Justiz

Mit dem Urteil fand sich der nun erneut beschuldigte Mann bis heute nicht ab. Er bezeichnet es als «Fehlurteil». Laut der Staatsanwaltschaft Sursee hegt der Mann aufgrund des Urteils grosses Misstrauen gegen Polizei und Strafjustiz sowie starke Rachegefühle gegen die Jagdgesellschaft und deren Mitglieder.

Gegenwart: Heute steht derselbe Mann nun wieder vor Gericht. Dies wegen einer Treibjagd Ende 2021. Nachdem die Jagd «abgehornt» und damit für beendet erklärt wurde, kamen zwei Hunde nicht zurück. Da die beiden Luzerner Laufhunde mit GPS-Halsbändern unterwegs waren, konnten ihre Besitzer ihre Bewegungen jedoch genau nachverfolgen. Die Route der Hunde versprach nichts Gutes.

Frische Blutspuren in Garage entdeckt

Die Hunde hatten sich demnach aus dem Jagdrevier entfernt und waren zum Bauernhof des Beschuldigten gelaufen. Dieser erkannte die Hunde laut dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft und führte sie in seine Garage. Dort habe er dann die GPS-Ortung der beiden Halsbänder abgeschaltet. Keine vier Minuten, nachdem das Signal des ersten Halsbandes erloschen war, verschwand auch das Signal des zweiten. Anschliessend verletzte er die Hunde tödlich und entsorgte deren Kadaver sowie die Halsbänder an einem nicht näher bekannten Ort, sodass diese nicht mehr auffindbar waren. Bei der noch gleichentags angeordneten Hausdurchsuchung konnten weder die Hunde noch deren Kadaver gefunden werden. Allerdings wurden in der Garage mehrere frische Blutspuren eines Hundes entdeckt.

Tierquälerei und Behinderung des Jagdbetreibs

Durch das Töten und Entsorgen der beiden Hunde habe der Beschuldigte den beiden Hundehaltern grossen Schaden verursacht. Die Staatsanwaltschaft Sursee beziffert den Wert eines ausgebildeten Luzerner Laufhundes auf mindestens 5000 Franken. Der Beschuldigte soll nun der Tierquälerei und Behinderung des Jagdbetriebs verurteilt werden. Er soll eine Geldstrafe von 8000 Franken, eine Busse von 600 sowie die Verfahrenskosten von mehreren Tausend Franken bezahlen.

Der Fall wird am Freitag, dem 10. Februar 2023 vor dem Bezirksgericht Willisau verhandelt. Bis zur Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 10. Februar 2023 06:10
aktualisiert: 10. Februar 2023 06:10
Quelle: PilatusToday

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