Stadt Luzern

Lockere Bewilligungspraxis für Luzerner Beizen wird nicht Standard

· Online seit 12.01.2021, 11:00 Uhr
Ab 2022 werden in der Stadt Luzern die Wirte nicht mehr so leicht Aussenflächen mit Stühlen und Tischen möblieren können wie während der Krise. Die Stadtregierung lehnt es aus rechtlichen Gründen ab, die temporär eingeführte gelockerte Boulevardnutzung zum Standard zum machen.
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Dies teilte die Stadtregierung am Dienstag zum Bevölkerungsantrag «Für eine belebte und gastronomisch vielfältige Stadt Luzern» des SP-Stadtparlamentariers Yannick Gauch mit. Er nehme den Antrag deswegen nur teilweise entgegen und beantrage gleichzeitig dessen Abschreibung.

Vereinfachte Bewilligung als Standard?

Der Bevölkerungsantrag attestiert der Stadt, dass diese rasch auf die Krise reagiert habe und in einem vereinfachten Verfahren den Gastronomieunternehmen die Nutzung des öffentlichen Grunds ermögliche. Die Wirtinnen und Wirte hätten damit nicht nur ihre Betriebsflächen vergrössern können, sondern es seien auch Strassen und Plätze in der Stadt aufgewertet worden.

Der Bevölkerungsantrag verlangt aus diesen Gründen, dass das vereinfachte Bewilligungsregime zum Standard wird. Die Regierung hatte das vereinfachte Prozedere, das zunächst für den Sommer 2020 vorgesehen war, im letzten Herbst bis Ende 2021 verlängert.

Verlängerung wegen Vorschriften nicht möglich

Insgesamt waren von Mai bis September 2020 rund 100 Gesuche für eine Erweiterung bestehender Gastroflächen und rund 30 für neue Aussenflächen eingegangen. Für diese war je nach Situation kein Baugesuch oder nur ein vereinfachtes nötig.

Für die Zeit nach der Coronapandemie ist nach Darstellung der Stadtregierung aber das lockere Regime nicht mehr möglich. Er verweist auf die entsprechenden Vorschriften des Bundes und des Kantons. So müsse geprüft werden, ob die Nachbarschaft nicht von Lärm und Gerüchen der Strassenrestaurants belästigt würde. Personen und Fahrzeuge müssten weiterhin frei zirkulieren können, auch feuerpolizeiliche, Hygiene- und Umweltvorschriften seien einzuhalten.

Er könne es aus rechtsstaatlichen Gründen nicht verantworten, das gesetzlich vorgegebene Verfahren auch nach 2021 auszusetzen, teilte die Regierung mit. Er sei aber gewillt, die Verfahren so schlank und effizient wie möglich durchzuführen.

veröffentlicht: 12. Januar 2021 11:00
aktualisiert: 12. Januar 2021 11:00
Quelle: sda

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