LU: Behindertengerechter ÖV-Zugang

08.01.2019, 18:03 Uhr
· Online seit 08.01.2019, 17:14 Uhr
Stadtregierung beantragt 40 Millionen Franken
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Im Rahmen der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes muss auch die Stadt Luzern öffentlich zugängliche Anlagen des öffentlichen Verkehrs hindernisfrei gestalten. Die Stadtregierung beantragt beim Parlament dafür einen Kredit in der Höhe von rund 40 Millionen Franken.

Eine vorzeitige Anpassung der restlichen Bushaltestellen will der Stadtrat nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit ausführen lassen. Dies nach Priorität A, B und C gestaffelt. Die Stadtregierung beantragt für alle Massnahmen einen Kredit von 39,69 Millionen Franken. Als verhältnismässig bezeichnet die Stadtregierung vorerst 73 der 175 Bushaltekanten auf den Gemeindestrassen. Weitere neun Haltekanten sollen im Rahmen von bestehenden Projekten erhöht werden und 42 Kanten will sie gemeinsam mit geplanten Projekten zur Aufwertung des öffentlichen Raums hindernisfrei gestalten lassen.

Bis in zehn Jahren sollen alle Bushaltestellen hindernisfrei werden

Bei acht Haltekanten sei bereits heute ein autonomer Ein- und Ausstieg gewährleistet, heisst es weiter. Und eine Anpassung der verbleibenden 43 Bushaltekanten beurteilt der Stadtrat zum heutigen Zeitpunkt als "nicht machbar". Damit die 35 Haltekanten mit Priorität A bis voraussichtlich 2025, die 25 Haltestellen mit Priorität B bis 2027 und jene 13 mit Priorität C bis 2029 angepasst werden können, beinhaltet der beantragte Kredit auch eine zusätzliche Projektleitungsstelle.

5. März 2020 - 17:56

Bushaltestellen in der Stadt Luzern sollen behindertenfreundlich werden

veröffentlicht: 8. Januar 2019 17:14
aktualisiert: 8. Januar 2019 18:03

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