Kokain transportiert

Luzerner Drogenkurierin zu bedingter Freiheitsstrafe verurteilt

· Online seit 27.12.2022, 07:53 Uhr
Eine 43-jährige Frau hat auf elf Kurierfahrten Kokain und Drogengeld zwischen Luzern und Zürich befördert. Sie wollte damit ihre prekäre finanzielle Situation aufbessern. Nun wurde sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
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Eine 43-jährige Frau hat auf elf Kurierfahrten Kokain und Drogengeld zwischen Luzern und Zürich befördert. Sie verdiente damit insgesamt 1600 Franken und ist nun vom Luzerner Kriminalgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden.

Transport innerhalb der Schweiz

Die Frau, die aktuell von der Sozialhilfe lebt, hat gemäss der Anklage im Auftrag von Drittpersonen zwischen November 2017 und Mai 2018 rund 600 Gramm Kokain transportiert. Das Gericht verurteilte sie wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen als schwerer Fall, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Die Beschuldigte habe sich in tiefer Hierarchie befunden, hält das Gericht fest. Sie sei eine Inlandkurierin, die auf Anweisung hin das Kokain innerhalb der Schweiz transportieren musste. Dabei habe sie weder Einfluss auf die Quantität noch die Qualität des Kokains gehabt. Sie habe aber zumindest annehmen müssen, dass sie durch den Transport die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen konnte.

Bloss leichtes Verschulden

Das Verschulden der Beschuldigten stuft das Gericht als eher leicht bis mittelschwer ein. Mit dem Transport habe sie ihre prekären finanziellen Verhältnisse aufbessern wollen. Sie war teilgeständig.

Zur bedingten Freiheitsstrafe, für die das Gericht eine Probezeit von zwei Jahren angesetzt hat, kommen Verfahrenskosten von 6600 Franken, die die Frau tragen muss. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande, das heisst Anklage und Verteidigung einigten sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zum Urteil, den das Gericht bestätigte.

Die Beschuldigte legte nun aber Berufung ein, was laut dem Gericht sehr selten der Fall ist. Sie kann nur geltend machen, sie habe der Anklageschrift nicht zugestimmt oder das Urteil entspreche dieser nicht. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

(sda)

veröffentlicht: 27. Dezember 2022 07:53
aktualisiert: 27. Dezember 2022 07:53
Quelle: sda

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