Seit 2011 hatte der Beschuldigte rund ein Dutzend Gesellschaften übernommen, die in prekärer finanzieller Situation waren. Um die Konkurseröffnung zu verzögern, schuf er eine jeweils möglichst grosse räumliche und zeitliche Distanz zum Vororgan. Dazu verlegte er etwa den Sitz der Gesellschaft oder liess diese umfirmieren.
Ausgeprägte Rücksichtslosigkeit
Pro Übernahme erhielt er zwischen 2000 und 5000 Franken, womit er laut dem Gericht bis zu 55'000 Franken Gewinn erzielt habe. Diesem Betrag stehe ein Schaden in der Höhe von mindestens 900'000 Franken gegenüber, der sich durch das zugrunde Wirtschaften der Gesellschaften angehäuft habe.
Er habe aus einem rein finanziellen und egoistischen Motiv systematisch Schutzvorschriften umgangen, die zugunsten von Gläubigern errichtet wurden, hält das Gericht fest. Sein Verhalten sei geprägt von einer Geringschätzung der Rechtsordnung und einer ausgeprägten Rücksichtslosigkeit.
Sieben Monate Gefängnis
Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Kosovaren, der im August 2021 gestützt auf einen internationalen Haftbefehl in Albanien festgenommen und an die Schweiz ausgeliefert worden war, wegen mehrfacher Misswirtschaft und Unterlassung der Buchführung. Es verhängte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, wovon er die Hälfte absitzen muss.
Der Mann ist einschlägig vorbestraft. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig. Der Mann muss die Verfahrenskosten von 9400 Franken tragen.