Luzerner Gemeinden ohne Mitspracherecht: Verfahren sollen schneller gehen
Die Planung und die Bewilligung von Anlagen zur nachhaltigen Stromproduktion dauere heute zu lange, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Bei grossen Wind- und Wasserkraftwerken würden zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung weit über 20 Jahre liegen. Damit werde der dringend nötige Ausbau erschwert.
Kein Nutzungsplan der Gemeinden
Die Luzerner Regierung will deswegen für Windkraftanlagen, welche einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung leisten, ein kantonales Plan- und Projektgenehmigungsverfahren einführen. Eine Nutzungsplanung der Gemeinden soll es nicht mehr geben. Damit entfällt auch ein Beschluss der kommunalen Stimmberechtigten.
Die Regierung sei sich bewusst, dass damit die Planungsautonomie der Gemeinde eingeschränkt wird. Demgegenüber sieht sie aber den Vorteil der Beschleunigung. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass Partikularinteressen in den Gemeinden wichtige Vorhaben im öffentlichen Interesse verzögern oder gar verunmöglichen könnten.
Die neuen Bestimmungen verpflichten den Kanton aber, mit den betroffenen Gemeinden zusammen zu arbeiten. Diese erhalten im Rahmen der Vorprüfung auch die Möglichkeit, sich zum Projekt zu äussern und Anträge zu stellen.
Nur für grössere Projekte
Das vorgeschlagene kantonale Verfahren soll nur für grössere Projekte gelten. Über kleinere Vorhaben, an denen ein kommunales Interesse besteht, sollen weiterhin die Stimmberechtigten der Standortgemeinde im Rahmen der Nutzungsplanung entscheiden. Als Grenze sieht die Regierung bei Windkraftanlagen eine Jahresproduktion von zehn Gigawattstunden. Auch für Reservekraftwerke von nationaler Bedeutung soll das neue Verfahren gelten.
Neubauten: Ladestation für E-Autos
Die Regierung will im Rahmen seiner Energie- und Klimastrategie das Planungs- und Baugesetz noch in weiteren Punkten anpassen. So sollen Parkplätze in Mehrfamilienhäusern verstärkt mit Grundinfrastrukturen für Ladestationen für elektrisch betriebene Autos ausgerüstet werden. Dies betrifft Häuser mit mehr als fünf Wohnungen, die neu gebaut werden oder deren Einstellhalle umgebaut wird.
Zudem sollen die Gemeinden die Kompetenz erhalten, für klimaangepasstes Bauen Vorschriften zu erlassen. Dabei geht es um Themen wie die Durchlüftung, die Entsiegelung von Böden oder Grenzabständen von Pflanzungen.
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(sda)