Kriminalgericht

Luzerner Gründer von «Pro Integral» wegen Misswirtschaft verurteilt

· Online seit 22.03.2021, 05:42 Uhr
Sie wollten in Roggwil BE ein Pflegezentrum für hirnverletzte Menschen aufbauen, nun sind die Gründer der Organisation «Pro Integral» wegen Misswirtschaft verurteilt worden. Das Luzerner Kriminalgericht hat den drei Beschuldigten bedingte Geldstrafen auferlegt.
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Das Projekt sorgte ab 2008 immer wieder für Schlagzeilen: Die Luzerner Stiftung Pro Integral hatte damals angekündigt, im Oberaargau das schweizweit erste Pflegezentrum für hirnverletzte Menschen zu bauen.

Es sollte Platz für 75 Patienten bieten und 200 Arbeitsplätze schaffen. 2010 reichte die Stiftung das Baugesuch in Roggwil ein, die Baukosten wurden mit 65 Millionen Franken beziffert, die jährlichen Betriebskosten mit 15 Millionen Franken.

Zweimal Konkurs

2013 lag die Baubewilligung vor, gebaut wurde aber vorerst nicht. Eine Grossbank zog sich aus dem Projekt zurück, im Februar 2016 wurde erstmals der Konkurs über die Gönnervereinigung verhängt. Der Konkurs konnte vorerst noch abgewendet werden, wenige Monate später war man aber wieder gleich weit. Ende 2018 lief die Baubewilligung für das Zentrum in Roggwil aus.

Das Gründerpaar der Stiftung, ein 49-jähriger Mann und eine 47-jährige Frau, sowie der 59-jährige Präsident der Gönnervereinigung mussten sich Anfang März vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen mehrfache Misswirtschaft vor.

Gemäss Anklageschrift weigerten sie sich damals bei der Konkurseröffnung beharrlich, wirksame Kapitalschutzmassnahmen zu ergreifen oder die Bilanz zu deponieren. Sie hätten angegeben, die investierten rund 1,8 Millionen Franken könnten später an die Organisation zurückfliessen. Damit hätten sie pflichtwidrig den Konkurs verschleppt und Gläubiger geschädigt.

205 Tagessätze à 80 Franken

Das Kriminalgericht bestätigte in seinem am Montag veröffentlichten Urteil die von der Staatsanwaltschaft geforderten bedingten Geldstrafen. Den 49-jährigen Stiftungsratspräsident verurteilte es wegen mehrfacher Misswirtschaft und Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu 205 Tagessätzen à 80 Franken bedingt und einer Busse von 2400 Franken.

Den Präsidenten der Gönnervereinigung sprach es der mehrfachen Misswirtschaft schuldig und verhängte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 230 Franken. Mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 140 Franken wegen Misswirtschaft, und damit milder als in der Anklage gefordert, bestraften die Richter die Frau. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht rechtskräftig.

veröffentlicht: 22. März 2021 05:42
aktualisiert: 22. März 2021 05:42
Quelle: sda

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