Luzerner Kantonsspital erlässt Besuchsverbot ab Dienstag
Der Kantonale Führungsstab (KFS) empfiehlt ein Besuchsverbot für die Luzerner Spitäler, heisst es in einer Medienmitteilung des Luzerner Kantonsspitals. Die Gesundheitsversorgung könne aktuell nur dank erheblichen Einschränkungen im normalen Betrieb bewältigt werden, heisst es in der Mitteilung weiter.
Ausnahmen für besondere Patientensituationen
Das LUKS will mit dieser Massnahme Personenfrequenzen reduzieren, das Ansteckungsrisiko der Mitarbeitenden sowie der Patientinnen und Patienten minimieren sowie den Spitalbetrieb entlasten. Das Besuchsverbot gilt ab dem Dienstag. Das Verbot gilt bis auf Weiteres. Doch es gibt Ausnahmen:
- Kinderspital: Eltern und Geschwister
- Partner von gebärenden Frauen rund um die Geburt und im Wochenbett,
- nahe Angehörige bei sterbenden oder unterstützungsbedürftigen Menschen,
- eine Begleitperson bei ambulanten Patientinnen und Patienten, falls medizinisch notwendig.
Über die Festtage will das LUKS täglich Tests anbieten. Die Frequenz werde jedoch bis und mit 3. Januar 2021 leicht reduziert. Personen ohne Symptome werden für Wunschtest an alternative Testzentren verwiesen.
Das LUKS betont in der Medienmitteilung: «Akut erkrankte Personen und Patientinnen und Patienten mit einem Aufgebot für eine Behandlung können jederzeit ohne Bedenken das Spital aufsuchen.» Es sei dank der Trennung der Corona-Patienten vom restlichen Spitalbetrieb ein sicherer Ort. «Zurückhaltung, um das Spitalpersonal zu entlasten», sei fehl am Platz.