Kantonsparlament

Luzerner Notare müssen nicht mehr im Kanton wohnen

· Online seit 13.09.2021, 15:12 Uhr
Im Kanton Luzern tätige Notarinnen und Notare müssen nicht mehr im Kanton selbst wohnen. Künftig genügt ein Wohnsitz in der Schweiz. Das Kantonsparlament hat am Montag in Sursee das Beurkundungsgesetz nach erster Lesung mit 108 zu 0 Stimmen angepasst.
Anzeige

Grund für die Neuerung sind Urteile des Bundesgerichts zur Wohnsitzpflicht von Notarinnen und Notaren. Luzern hatte in der Folge die Wohnsitzpflicht bereits gelockert und lässt auch Beurkundungspersonen zu, die in «angemessener Distanz» zum Kanton Luzern wohnen.

Anpassungen gibt es mit der Gesetzesänderung auch bei den Gebühren, wobei der sich am finanziellen Wert eines Geschäfts orientierende Tarif nicht abgeschafft wird. Würde ein reiner Stundentarif eingeführt, würden sich Geschäfte mit einem geringen finanziellen Wert übermässig verteuern, waren sich Kantonsregierung und Parlament einig. Kantonsgerichtspräsident Peter Schumacher sagte im Parlament, die Tarife der Luzerner Notare seien schweizweit gesehen im Mittelfeld.

veröffentlicht: 13. September 2021 15:12
aktualisiert: 13. September 2021 15:12
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch