Trotz viel Kritik

Luzerner Polizei soll Autofahrer automatisch scannen dürfen

· Online seit 13.09.2022, 06:18 Uhr
Die Luzerner Polizei soll mehr Möglichkeiten erhalten, um die Kriminalität zu bekämpfen. Das Kantonsparlament hat dafür in erster Beratung einer Gesetzesänderung zugestimmt – trotz viel Kritik.
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Die Situation ist paradox: Dank neuer Technologien könnte die Luzerner Polizei die Kriminalität effizienter bekämpfen. Doch weil die gesetzliche Grundlage fehlt, darf sie bestimmte Fahndungsmittel nicht einsetzen, schreibt die «Luzerner Zeitung».

Das Luzerner Kantonsparlament hat daher am Montag zwei Änderungen des Polizeigesetzes in erster Beratung mit 77 zu 31 Stimmen gutgeheissen. Damit kann die Luzerner Polizei ab nächstem Jahr aller Voraussicht nach folgende zusätzliche Mittel einsetzen:

  • Automatische Fahrzeugfahndung: Das System kann Nummernschilder von Fahrzeugen einlesen und mit der Fahndungsdatenbank des Bundes abgleichen. Das System soll ausschliesslich für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Personen eingesetzt werden. 
  • Analysesystem bei Serienkriminalität: Die meisten Straftaten werden von Serientätern begangen. Ein Programm soll bei begangenen Delikten Muster erkennen und feststellen, welche von der gleichen Täterschaft begangen wurden und wo weitere Straftaten begangen werden könnten.
  • Überkantonaler Datenaustausch: Die Polizeikorps sollen einfacher Daten austauschen können. Dies sei unter anderem für die geplante Einsatzleitzentrale der Zentralschweizer Kantone in Rothenburg wichtig.

Das Geschäft war im Parlament umstritten. Die Ratslinke monierte, die neuen Möglichkeiten greifen zu stark in die Persönlichkeitsrechte ein. Etwa deshalb, weil beim automatischen Erfassen der Fahrzeuge nicht nur die Nummernschilder gescannt werden, sondern auch die Gesichter der Insassinnen und Insassen. «Wir sind alle dieser Kontrolle ausgesetzt», so Grüne-Kantonsrätin Laura Spring. Die Stadtluzernerin sagte:

Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) hielt dagegen. «Es gibt keine automatische biometrische Gesichtserkennung.» Die Bilder würden nur dann angeschaut, wenn ein Verdacht vorliege. Dann sei es zwingend nötig, dass man die Gesichter erkenne, um diesen erhärten zu können.

Sein Parteikollege Thomas Schärli aus Meggen stärkte ihm den Rücken. «Die Vorlage ist ausgewogen und beschränkt sich auf das Notwendigste, um wichtige Zukunftsprojekte vorantreiben zu können. Geben wir der Luzerner Polizei die dafür nötigen Werkzeuge.» Auch für FDP-Sprecher Philipp Bucher aus Dagmersellen überwiegen die Chancen.

Etwas differenzierter äusserten sich Mario Cozzio von der GLP und Carlo Piani von der Mitte. Die beiden Surseer seien sich bewusst, dass die neuen Mittel in die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger eingreifen würden. Trotzdem seien sie zweckmässig. Piani sagte: «Die Kriminalität kann effizienter bekämpft werden als mit heutiger kriminaltechnischer Kleinarbeit.»

Ausserdem habe man während der Vernehmlassung umfangreiche Zugeständnisse zuhanden des Datenschutzes gemacht. Eine Aussage, die Melanie Setz Isenegger von der SP nicht gelten liess: «Es ist inakzeptabel, dass der Regierungsrat nicht auf alle Einwände des kantonalen Datenschützers eingegangen ist. Der Datenschützer erhält so nur eine Statistenrolle.»

Mit ihren teils emotionalen Voten konnte Links-grün bei der bürgerlichen Mehrheit nicht punkten. Ihr Antrag, das Geschäft zurückzuweisen, wurde mit 71 zu 30 abgelehnt.

Bilder sollen 100 Tage gespeichert werden

Die Kritik ging dennoch weiter. Etwa, wie lange die Bilder gespeichert werden dürfen. Die Regierung schlägt 100 Tage vor. Dies ausschliesslich für die Verfolgung von schweren Verbrechen und Vergehen. Setz Isenegger sagte: «Effizienzsteigerungen sind kein Persilschein für eine übermässige Datensammlung über uns Bürgerinnen und Bürger.»

Auch in diesem Punkt verteidigte Paul Winiker seine Vorlage. Unterstützung erhielt er von bürgerlicher Seite. Dieselbe Frist würden andere Kantone mit denselben digitalen Tools kennen, hielten mehrere Sprecher fest. Ob dem wirklich so sei, hinterfragte Laura Spring allerdings. Für Klarheit soll die zuständige Justiz- und Sicherheitskommission sorgen, die das Geschäft bis zur zweiten Beratung im Oktober nochmals beraten wird.

(Niels Jost)

veröffentlicht: 13. September 2022 06:18
aktualisiert: 13. September 2022 06:18
Quelle: Luzerner Zeitung

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