Politische Rechte

Luzerner Regierung legt Gesetzesbestimmung für Notsituationen vor

· Online seit 12.07.2022, 05:37 Uhr
Gerät der Kanton Luzern oder eine Gemeinde in eine Notlage, soll die direkte Demokratie trotzdem funktionieren. Die Kantonsregierung will deswegen das Stimmrechtsgesetz ergänzen.
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Die politischen Rechte der Stimmbürgerinnen und -bürger seien ein Grundpfeiler der Demokratie, schreibt die Regierung in ihrer am Montag publizierten Botschaft ans Kantonsparlament. Sie müssten auch in ausserordentlichen Situationen ausgeübt werden können.

Dies hatte sich im Frühling 2020 gezeigt, als die Massnahmen gegen das damals neue Coronavirus das Zusammenkommen von Menschen stark einschränkte. Davon betroffen waren auch Gemeindeversammlungen, Parlamentssessionen oder Partei- und Informationsveranstaltungen.

Die Luzerner Regierung erliess damals eine Verordnung, damit die Politik weiter funktionieren konnte. So durften Gemeinden, welche ihre Sachgeschäfte an Gemeindeversammlungen entscheiden, Abstimmungen an der Urne durchführen. Diese Verordnung fusste indes nicht auf einem Gesetz, sondern auf der Verfassung, welche der Regierung das Recht gibt, in Notsituationen zeitlich beschränkte Vorkehrungen zu treffen.

Demokratisch legitimierte Grundlage

Künftig soll sich die Kantonsregierung nicht mehr auf diese Notverordnungskompetenz berufen müssen, wenn sie in einer Notsituation Massnahmen zur Sicherstellung der demokratischen Rechte beschliessen muss. Neu soll dafür eine demokratisch legitimierte Gesetzesbestimmung die Grundlage sein.

Die neue Gesetzesbestimmung sieht vor, dass eine Gemeindebehörde Wahlen und Abstimmungen im Urnen- statt im Versammlungsverfahren durchführen kann. Diese Regelung komme dann zur Anwendung, wenn ein lokales Ereignis eine Gemeinde besonders stark betreffe, teilte die Kantonsregierung mit.

Befinden sich mehrere Gemeinden oder der ganze Kanton in einer Notsituation, soll die Regierung als Aufsichtsbehörde über Wahlen und Abstimmungen für die Sicherstellung der politischen Rechte sorgen können. Sie soll auch eine Wahl oder eine Abstimmung verschieben oder absagen können.

Zeitlich beschränkt

Die Bestimmungen der Regierung sollen grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre in Kraft sein. Das Parlament kann sie aber um längstens ein weiteres Jahr verlängern.

Die Regierung muss ferner laufend überprüfen, ob die Situation das Aufrechterhalten der Massnahme weiter rechtfertigt. Sonst muss sie diese umgehend aufheben.

Die Gesetzesvorlage, die nun vom Kantonsparlament behandelt werden muss, beschränkt sich auf die zentralen Punkte. Weitergehende Regelungen, etwa ob in Notsituationen digitale Lösungen in Gemeindeversammlungen oder Parlamenten eingesetzt werden sollen, seien nicht Gegenstand der Vorlage, erklärte die Regierung. Solche Punkte sollen im Rahmen des Covid-19-Rechenschaftsberichts diskutiert werden, den sie bis Ende 20222 ausarbeiten will.

veröffentlicht: 12. Juli 2022 05:37
aktualisiert: 12. Juli 2022 05:37
Quelle: sda

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