Militär

Luzerner Regierung will Untaugliche nicht von Ersatzabgabe befreien

04.10.2022, 06:58 Uhr
· Online seit 04.10.2022, 06:52 Uhr
Wer Militärdienst leisten möchte, aber wegen Geburtsgebrechen als untauglich eingestuft wird, soll auch künftig eine Ersatzabgabe leisten müssen. Die Luzerner Regierung will sich nicht dafür einsetzen, diese Personen von der Ersatzpflicht zu befreien, wie es eine Motion fordert.
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Kantonsparlamentarier Daniel Piazza (Mitte) verlangt von der Regierung eine Kantonsinitiative ans Bundesparlament, mit dem Ziel, dienstwilligen Personen mit Geburtsgebrechen von der Wehrpflichtersatzabgabe zu befreien. Von der Befreiung profitieren sollen Männer, die an einem von rund 20 Geburtsgebrechen wie Hämophilie (Bluter) oder Diabetes leiden.

Betroffene finden die Abgabe ungerecht

Die Abgabe belaste das schmale Budget von Lehrlingen und Studenten, argumentiert Piazza. Zudem werde sie von betroffenen dienstwilligen Personen als ungerecht empfunden.

Die Luzerner Regierung hingegen empfiehlt dem Parlament, den Vorstoss abzulehnen, wie er in seiner am Montag veröffentlichten Antwort schreibt. Der Bundesrat habe ein ähnliches Anliegen auf Bundesebene 2020 abgelehnt. In den Augen der Regierung würde es Rechtsungleichheiten schaffen und dem Milizprinzip im Wehrdienst schaden.

Beeinträchtigte Personen sollen gleich behandelt werden

Personen mit Geburtsgebrechen sollen gemäss Luzerner Regierung gleich behandelt werden wie körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigte Personen. Schliesslich würden auch die jährlich rund 150'000 als untauglich eingestuften Männer nicht von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit.

Von der Abgabe befreit wird, wer wegen erheblicher körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung nur beschränkt wirtschaftlich leistungsfähig ist.

veröffentlicht: 4. Oktober 2022 06:52
aktualisiert: 4. Oktober 2022 06:58
Quelle: sda

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