20 Franken pro Kind

Luzerner Stadtlauf: Stadt übernimmt Startgelder für Schulklassen einmalig

28.03.2023, 15:49 Uhr
· Online seit 28.03.2023, 15:22 Uhr
Stadtluzerner Schulklassen müssen die Gebühr am 29. April doch nicht selber bezahlen – wie bereits jene etwa von Horw und Kriens.
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Der Aufschrei Anfang März war da und dort gross, als bekannt wurde, dass die Migros als Hauptsponsorin des Luzerner Stadtlaufs das Startgeld für Schülerinnen und Schüler nicht mehr übernimmt und diese neu 20 Franken dafür bezahlen sollen. Einige Gemeinden, darunter etwa die Stadt Kriens, Horw und Sempach informierten kurz darauf, dass sie diese Gebühren übernehmen werden. Nun zieht auch die Stadt Luzern nach und entspricht damit einem Wunsch der städtischen Volksschule, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt.

Eine dauerhafte Übernahme der Startgelder sei jedoch kein Thema. «Wir unterstützten den Stadtlauf bereits jährlich mit rund 40’000 Franken aus dem Kultur- und Sportfonds, dies soll so bleiben», sagt er. Um eine zukünftige Finanzierung müsse das Stadtlauf-OK sich selber kümmern.

Das Bezahlen der Startgelder durch die Kommunen freut die Mitte und Junge Mitte. Die Partei hatte sich etwa in Luzern mittels offenen Briefs und in Horw per dringliche Interpellation an die Behörden gewandt und um eine Prüfung der Kostenübernahme gebeten. In einer Mitteilung erachtet die Junge Mitte Stadt Luzern den Entscheid «als faire Lösung».

Hauptsponsorin verlegt Fokus auf Familien

Der Kanton Luzern unterstützt den Luzerner Stadtlauf bereits über die Lotteriemittel finanziell. Daher komme eine Übernahme der Startgelder nicht auch noch infrage. Dass die Migros das Startgeld nicht mehr bezahlt, hatte der Grossverteiler damit begründet, dass man den Fokus bei der Sportförderung weg von Kindern hin zu Familien verlege. So gibt es eine neue Famigros-Kategorie, wobei die Mitlaufenden an einem Gewinnspiel teilnehmen. und finanziert deshalb das Startgeld nicht mehr. Das OK habe man ein Jahr im Voraus über die Anpassung informiert.

(Roman Hodel)

veröffentlicht: 28. März 2023 15:22
aktualisiert: 28. März 2023 15:49
Quelle: Luzerner Polizei

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