Luzerner Stadtregierung will Regeln für 5G-Antennen lockern
Der Vorstoss dreier Stadtparlamentarier fordert die Stadtregierung auf, zu prüfen, ob sie Standorte auf städtischen Infrastrukturen für 5G-Antennen zur Verfügung stellen kann. Es gelte, das 5G-Netz auszubauen, da die neuen Antennen weniger Strom bräuchten und schwächer strahlen würden, heisst es in der Begründung.
Die Stadtregierung könne diese Argumentation nachvollziehen, schreibt er in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf das Postulat. Er wolle die Mobilfunkanbieter bei Anfragen zu Standortevaluation weiterhin unterstützen, allerdings sei es deren Aufgabe, das Mobilfunknetz weiterzuentwickeln.
Im Sinne des Postulats sei die Stadtregierung aber bereit, bei konkreten Anfragen Mobilfunkantennen in Zukunft auf städtischen Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden zuzulassen, wenn das öffentliche Interesse einer 5G-Abdeckung ausgewiesen sei.
Keine Antennen auf Schulanlagen
2003 hatte die Stadtregierung festgehalten, dass keine Antennen auf Spielplätzen, Schulanlagen, Kindergärten, Horten, Alters- und Pflegeheimen, Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden zugelassen werden. Auch wenn er nun künftig im Einzelfall Antennen auf Wohnhäusern und Verwaltungsgebäuden prüfen wolle, werde er nicht aktiv auf die Mobilfunkanbieter zugehen.
Auch lehnt er eine zweite Forderung des Postulats ab, wonach die Stadtregierung beim Kanton und den umliegenden Gemeinden für den Ausbau des 5G-Netzes weibeln soll.