Ämter

Luzerns Stadtregierung hält Jobsharing im Gremium für unpraktikabel

· Online seit 11.07.2023, 11:25 Uhr
Die Luzerner Stadtregierung lehnt die Idee eines Jobsharings für Stadträtinnen und Stadträte ab. Die politische Verantwortung des Amtes sei unteilbar.
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In einem Vorstoss fordern Mitglieder der SP-Fraktion des Stadtparlaments die Regierung auf, Arbeitsmodelle für eine mit der Familie besser vereinbare Stadtratstätigkeit zu entwickeln. Dies beispielsweise in Form von Jobsharing oder organisatorischen Massnahmen.

In ihrer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme schreibt die Regierung, dass die Arbeits- und Leitungsteilung auf allen Hierarchiestufen der Verwaltung gefördert werde. Jedoch handle es sich bei den Stadtratsmitgliedern nicht um Verwaltungsangestellte, sondern um politische Amtsträger- und Amtsträgerinnen.

Räte sollen Rechenschaft ablegen

Das Amt verlange, dass die Räte gegenüber dem Parlament und der Bevölkerung Rechenschaft ablegten. Und dies nicht nur als Teil des Gesamtstadtrats sondern auch als Einzelperson. Weiter nannte die Stadtregierung die hohe Belastung und Verfügbarkeit des Amts als Gegenargumente. Abend- und Wochenendeinsätze gehörten zum Geschäft.

Neben den politischen Überlegungen sei die Amtsteilung auch nicht mit höherrangigem Recht vereinbar. Es sei davon auszugehen, dass Anpassungen der Gemeindeordnung und des kantonalen Stimmrechtsgesetzes notwendig würden. So heisst es im derzeit gültigen Stimmrechtsgesetz zum Beispiel, dass ein Wahlvorschlag höchstens so viele Kandidatennamen enthalten darf, wie Sitze zu besetzen sind. In der Stadtregierung sind das fünf Sitze.

50'000 Franken für Erarbeitung

Organisatorische Massnahmen zur Entlastung der Räte würden jedoch begrüsst. Beispielsweise durch eine sachgerechte Delegation von Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Verwaltungsführung an Stabsmitarbeitende. Den Rätinnen und Räten stehe es bereits heute frei, die eigene Direktion ihren Bedürfnissen entsprechend zu organisieren, heisst es weiter. Einheitliche Massnahmen möchte die Stadtregierung jedoch nicht implementieren.

Bei einer Überweisung des Vorstosses wäre die Regierung dazu aufgefordert, mögliche Arbeitszeitmodelle zu prüfen. Die Erarbeitung würde mindestens 50'000 Franken kosten, da externe Sachverständige beigezogen werden müssten.

(sda)

veröffentlicht: 11. Juli 2023 11:25
aktualisiert: 11. Juli 2023 11:25
Quelle: PilatusToday

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