Luzern

Mann fährt Fluchtauto von Strassenstrich-Räuberinnen – jetzt geht's ins Gefängnis

14.07.2021, 09:19 Uhr
· Online seit 14.07.2021, 06:00 Uhr
Weil er bei drei Überfällen auf Prostituierte auf dem Luzerner Strassenstrich als Fahrer fungierte, muss ein 23-jähriger Mann ein halbes Jahr ins Gefängnis. Das Kriminalgericht verurteilte ihn wegen mehrfachen Raubes und versuchten Raubes.
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Die Freiheitsstrafe beträgt 30 Monate. Das geht aus dem Urteil hervor, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Davon muss er sechs Monate absitzen, der Rest wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren auf Bewährung ausgesprochen.

Die Überfälle ereigneten sich im August und September 2017. Der Beschuldigte fuhr im Auto seines Vaters zwei Frauen zum Strassenstrich, die dort Prostituierte mit einer Schreckschusspistole bedrohten und ihnen Geld abknöpften. Zurück im Auto, teilten sie das Geld unter sich auf.

Viel Geld sah der nun verurteilte Fahrer indes nicht. Beim ersten Raub erhielt er 50 Franken von den 470 Franken, die die beiden Frauen ergatterten. Der zweite Raub misslang, da die Prostituierten das Auto erkannten und die Polizei riefen.

Beim dritten Überfall betrug die Beute 320 Franken, die sich der Beschuldigte, die beiden Räuberinnen und ein weiterer Mann aufteilten. Der verurteilte Schweizer gestand die Taten.

Egoismus und Respektlosigkeit

Der gelernte Kaufmann habe schwere Straftaten begangen, befand das Gericht. Sie zeugten von Egoismus und Respektlosigkeit, insbesondere da sie gegenüber Strassenprostituierten und für geringe Beute erfolgt seien. Als Fahrer habe er einen bedeutenden Tatbeitrag geleistet.

Der Mann muss den vier Prostituierten je zwischen 100 und 370 Franken bezahlen. Zudem muss er die Verfahrenskosten von über 15'000 Franken tragen. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande und ist rechtskräftig.

Ebenfalls rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung wurde ein 24-Jähriger verurteilt, der beim ersten Raubüberfall dabei war und den Frauen die Schreckschusspistole besorgt hatte. Auch er muss von den verhängten 24 Monaten Freiheitsstrafe sechs Monate absitzen, für den Rest gilt eine Bewährungszeit von drei Jahren.

veröffentlicht: 14. Juli 2021 06:00
aktualisiert: 14. Juli 2021 09:19
Quelle: sda

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