Luzerner Kriminalgericht

Mann muss wegen sexuellen Handlungen mit Kind ins Gefängnis

23.11.2021, 07:26 Uhr
· Online seit 23.11.2021, 07:25 Uhr
Das Luzerner Kriminalgericht hat einen Schweizer zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann hat sich laut Anklageschrift über Jahre an der Tochter seiner Freundin vergriffen.
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Ein heute 60-jähriger Schweizer hat gemäss Anklage ab 2004 über mehrere Jahre hinweg sexuelle Handlungen an der damals minderjährigen Tochter seiner Lebenspartnerin vorgenommen. Die Übergriffe ereigneten sich im Kinderzimmer der gemeinsamen Wohnung in einer Luzerner Landgemeinde.

Das Kriminalgericht verurteilte den Mann für mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind, mehrfache Nötigung sowie mehrfache Pornografie zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Weiter wird ihm eine bedingte Geldstrafe von 21'000 Franken auferlegt. Zudem hat das Gericht ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit angeordnet, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.

Vorwürfe am Kriminalgericht bestritten

Bei der Verhandlung vom 10. November bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe vehement. Er gab unter anderem an, dass er mit seiner sexuell hyperaktiven Partnerin genug Befriedigung bekommen habe. Es sei nicht nötig gewesen, seine Bedürfnisse anderweitig zu stillen – schon gar nicht mit einem Kind.

Für die Luzerner Staatsanwaltschaft sind das Schutzbehauptungen. Bei der Hausdurchsuchung fanden die Behörden verbotenes Pornomaterial. Unter anderem wurden auf elektronischen Geräten Bilder und Videos mit Tieren, Kindern und Gewaltszenen sichergestellt. Der Staatsanwalt führte bei der Verhandlung aus, dass hiermit die Sexfantasien des Beschuldigten zutage gefördert wurden. Die Anklage forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.

Verteidiger forderte deutlich mildere Strafe

Für den Verteidiger sind die Anschuldigungen haltlos. Es führte aus, dass sich die heute 26-jährige Frau die Übergriffe nur eingebildet habe. Sie seien ein Konstrukt ihrer Gedanken. Es gäbe keine Beweise für die sexuellen Handlungen. Der Verteidiger beantragte, den Beschuldigten vom Vorwurf der sexuellen Handlungen freizusprechen. Lediglich für Pornografie sei eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu verhängen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung eingereicht.

(Luzerner Zeitung/Roger Rüegger)

veröffentlicht: 23. November 2021 07:25
aktualisiert: 23. November 2021 07:26
Quelle: Luzerner Zeitung

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